Duisburg. Vor dem Landgericht geht es um die Vorfälle in einer Homberger Wohnung: Hielten Männer einen 23-Jährigen für einen Spitzel und raubten ihn aus?

Mit einer bemerkenswerten Tat muss sich jetzt die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg auseinandersetzen. Zwei 29 und 26 Jahre alte Männer sollen am frühen Morgen des 29. Mai 2022 in Homberg einen 23-Jährigen geschlagen und beraubt haben. Sie sollen den Geschädigten für einen Polizeispitzel gehalten haben.

Der 29-Jährige und das mutmaßliche Opfer, die sich zuvor oberflächlich kannten, sollen sich im Laufe der Nacht in einer Rheinhauser Diskothek begegnet sein. Gegen 4 Uhr morgens soll man gemeinsam mit einem Taxi nach Homberg gefahren sein. In der Wohnung des 29-Jährigen wurde weiter getrunken. Doch schon bald soll die Stimmung gekippt sein.

Duisburger soll Messer aus der Küche geholt haben

Laut Anklage soll der Gastgeber den 23-Jährigen darüber aufgeklärt haben, dass man mit der Ermordung von Menschen Geld verdienen könne. Als der Gast davon nichts hören wollte, soll der 29-Jährige ihm vorgeworfen haben, er sei ein Polizeispitzel, soll ihn mit einem Küchenmesser bedroht und zur Unterstützung den 26-Jährigen gerufen haben.

Der 23-Jährige bestätigte diese Aussage. Er habe sich bei einer Durchsuchung sogar nackt ausziehen müssen. Was er der Polizei allerdings verschwieg. „Das war mir peinlich.“ Ihm seien seine Geldbörse, die EC-Karte, ein Mobiltelefon und 40 Euro abgenommen worden. Währenddessen sei er immer wieder geschlagen worden. Überraschend berichtete der Zeuge, dass man ihn auch zwingen wollte, am nächsten Tag 1600 Euro zu übergeben. „So könne ich mich freikaufen.“

Die beiden Angeklagten bestreiten die Tat

Nicht er habe dummes Zeug erzählt, sondern der 23-Jährige, behauptet wiederum der 29-Jährige. Er habe den Gast, der von Verschwörungstheorien berichtete, schließlich gebeten, die Wohnung zu verlassen. „Doch er wollte nicht gehen.“ Zuletzt habe er den 23-Jährigen hinausgeworfen und ihm eine Ohrfeige gegeben. „Mehr war da nicht.“

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Kurz vor dem Rauswurf will der zweite Angeklagte, gegen 9 Uhr morgens, verabredungsgemäß eine Kiste mit einem Haushaltsgerät beim Angeklagten abgegeben haben. „Die Wohnung stank nach Alkohol, beide waren besoffen.“ Er habe die Männer nach kurzer Zeit sich selbst überlassen. „Mir war das einfach zu blöd.“ Für den Prozess sind bis August noch zwei weitere Verhandlungstage geplant.