Duisburg. Im Kampf um den A59-Tunnel sind nun die Anwohner am Zug. Wie Betroffene in Meiderich und Hamborn ihre Interessen geltend machen können.

Breiter und höher würde die Autobahn werden, die Lebensqualität der Anwohner weiter einschränken – dieses Szenario zeigt die Stadt Duisburg vor Ort an der Dr.-Lengeling-Straße in Meiderich. Zwei Feuerwehrwagen spannen ein riesiges Banner, das die Ausmaße der Brücke veranschaulichen soll, würde diese nach den aktuellen Plänen der Autobahngesellschaft neu errichtet. Die Pläne sind ab sofort für die Öffentlichkeit einsehbar, und im Rathaus hofft man auf möglichst viele Duisburgerinnen und Duisburger, die Einwendungen einreichen und damit die Forderung nach dem Tunnel stärken.

Dafür wirbt Planungsdezernent Martin Linne beim Ortstermin mit den Anwohnern. „Es können für Sie keine Nachteile entstehen“, betont er. Im Rathaus hat man bereits viel Zeit in die Öffentlichkeitsarbeit investiert und im Internet auf einer Info-Seite Tipps und Hilfen zusammengetragen, wie Betroffene ihre Interessen rechtswirksam dem Fernstraßenbundesamt als zuständiger Behörde übermitteln können.

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Das sollten laut Stadt übrigens nicht nur Menschen aus Meiderich tun, sondern auch Bewohner von Alt-Hamborn. Linne weist noch einmal darauf hin, dass auch der dortige Ausbauabschnitt weiter umstritten ist – die bereits tief verlaufende Trasse soll nach den jetzt ausliegenden Plänen den geforderten „Deckel“ nicht erhalten.

Mit einem riesigen Banner wollen Vertreter der Stadt Duisburg die Dimensionen der A 59 veranschaulichen, sollte diese nach den aktuellen Plänen ausgebaut werden.
Mit einem riesigen Banner wollen Vertreter der Stadt Duisburg die Dimensionen der A 59 veranschaulichen, sollte diese nach den aktuellen Plänen ausgebaut werden. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Wer gehört zur Gruppe der Betroffenen?

„Betroffene sind alle, deren Angelegenheiten, Dinge oder Interessen durch den Ausbau in irgendeiner Weise beeinflusst werden“, heißt es auf der Info-Seite. Dies könne etwa der Fall sein, wenn der tägliche Weg zur Arbeit gestört oder sogar das eigene Grundstück beansprucht wird.

Alle Personen und Institutionen, also zum Beispiel auch Vereine oder Unternehmen, die sich selbst in ihren Interessen betroffen sehen, können sich beteiligen. „Im Zweifel sollten Sie besser ihre Einwendungen einreichen, als darauf zu verzichten“, appelliert die Stadt. Nur so bestehe die Chance, Berücksichtigung zu finden. Und: „Sollten Sie fälschlicherweise Belange angebracht haben, auf die der Ausbau keine Auswirkungen hat, entstehen ihnen keine Nachteile oder Strafen.“

Einwendungen per E-Mail sind ungültig

Wie kann man Betroffenheit im Verfahren geltend machen?

Einwendungen müssen immer schriftlich eingereicht werden. Dazu kann eine sogenannte De-Mail oder ein Brief an das Fernstraßenbundesamt gesendet werden, oder auch an die Stadt Duisburg, die das Schreiben dann weiterleitet.

Betroffene können ihre Einwendungen aber auch mündlich vortragen, vor Ort an den Stellen, an denen die Pläne ausliegen. Sie werden dann protokolliert und ebenfalls schriftlich bei der Behörde eingereicht. Einwendungen, die als einfache E-Mail erhoben wurden, sind dagegen nicht rechtswirksam.

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Wie muss ein Einwendungsschreiben aussehen?

Das Schreiben muss Namen und Anschrift enthalten. Absender müssen beschreiben, wie sie persönlich durch den Ausbau direkt (zum Beispiel durch Beanspruchung ihres Grundstücks) oder indirekt (zum Beispiel durch Verlärmung ihres Grundstücks) betroffen sind. Ebenso könne man Änderungswünsche und Vorschläge einbringen. Den Ausbau grundsätzlich zu befürworten oder abzulehnen, reiche allerdings nicht aus. Eine fachliche Begründung sei nicht nötig.

Zuletzt muss das Schreiben unterschrieben oder entsprechend digital signiert werden. Besonders wichtig ist die Einhaltung der Frist bis einschließlich 4. Oktober. Später eingereichte Einwendungen sind vom Verfahren ausgeschlossen.

Rathaus prüft jetzt alle Planunterlagen zur A 59

Wie bekommen Betroffene weitere Beratung?

Der Bürgerverein Meiderich lädt zeitnah zu einer Info-Veranstaltung. Dort wird neben Dezernent Linne auch Rechtsanwalt Dr. Olaf Bischopink dabei sein, der die Stadt bei dem Bauprojekt vertritt, sowie das Ingenieurbüro Krebs & Kiefer, das die technischen Fragen einer Tunnellösung im Auftrag der Verwaltung untersucht. „Es wird auch Raum für individuelle Fragen sein“, kündigen Peter Dahmen und Holger Fitzner vom Bürgerverein an. Für formale Fragen sind außerdem die Bezirksämter ansprechbar.

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Was tut die Stadt Duisburg?

Auch die Stadt selbst wird ihre Einwendungen einreichen. Für einige ihrer Angestellten hat eine besonders arbeitsreiche Zeit begonnen. Denn die Planunterlagen konnten auch sie bislang nicht einsehen. Diese müssen sie nun in kurzer Zeit durcharbeiten. „Daran sind verschiedene Fachbereiche beteiligt, die die Pläne nach ihren Kriterien prüfen“, sagt Martin Linne. Ist alles zusammengetragen, soll Anwalt Bischopink die Argumente der Stadt so ausformulieren, dass sie juristisch Gewicht haben.

>>A 59: AUSLEGUNG IN STADTHAUS UND BEZIRKSÄMTERN

  • Die Auslegung erfolgt bis einschließlich 31. August 2023 bei der Stadt Duisburg im Stadthaus sowie in den Bezirksverwaltungen Walsum, Hamborn und Meiderich/Beeck zu den Öffnungszeiten. Zudem sind die Unterlagen auf der Internetseite des Fernstraßen-Bundesamts und auf dem Umweltprüfportal des Bundes einsehbar.
  • Die Informationsveranstaltung des Meidericher Bürgervereins findet am Dienstag, 8. August, um 18 Uhr im Centrum Westende (Westender Straße 30) statt.
  • Alle Informationen zum A59-Ausbau hat die Stadt Duisburg unter www.duisburg.de/verkehr/ausbau-a59 zusammengetragen.