Duisburg. Wie die Bilanz der Polizei Duisburg nach der Feier der Erdogan-Anhänger in Hamborn ausfällt – und was sie zum allgegenwärtigen Wolfsgruß sagt.

Nach der viel diskutierten Siegesfeier von bis zu 5000 Erdogan-Anhängern in Hamborn ist die Polizei Duisburg zufrieden mit dem Verlauf des Einsatzes: „Es gab keine Ausschreitungen, keine Unfälle, keine Verletzten“, sagte Polizeisprecher Stefan Hausch am Dienstag. „Es wurde friedlich gefeiert.“

Er betonte, es sei eine ausreichende Zahl an Einsatzkräften vor Ort gewesen („mehr noch als am ersten Wahltag“), um die spontane Versammlung unter Kontrolle zu behalten. Es sei „aus einsatztaktischer Sicht die richtige Entscheidung gewesen, den spontanen Freudenzug zuzulassen und dafür einen Abschnitt der Duisburger Straße zu sperren, um die Sicherheit aller zu gewährleisten“.

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Über die 15 bereits berichteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen hinaus habe es keine weiteren gegeben. Polizisten hatten diese wegen des Abbrennens von Pyrotechnik erstattet. Bengalos und Böller wurden von Feiernden in Hamborn und Marxloh gleichwohl deutlich häufiger bis in die Nacht angezündet beziehungsweise abgefeuert.

Der Wolfsgruß (rechts oben im Bild) ist auch ein Erkennungszeichen der ultranationalistischen türkischen Rechten („Graue Wolfe“). Bei der Siegesfeier in Hamborn war der Wolfsgruß allgegenwärtig.
Der Wolfsgruß (rechts oben im Bild) ist auch ein Erkennungszeichen der ultranationalistischen türkischen Rechten („Graue Wolfe“). Bei der Siegesfeier in Hamborn war der Wolfsgruß allgegenwärtig. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Wolfsgruß der „Grauen Wölfe“ nicht verboten – nicht alle Ordnungswidrigkeiten geahndet

Dazu sagt der Polizeisprecher: „Wenn dies aus einer Gruppe heraus geschieht und der Verantwortliche nicht eindeutig zu identifizieren ist, erstatten wir keine Anzeige gegen unbekannt. Wir können in dieser Einsatzsituation nur ahnden, was wir gesehen haben und zuordnen können.“

Wenn es um Ordnungswidrigkeiten gehe, gebe es zudem einen Ermessensspielraum. Beamtinnen und Beamte müssten jeweils situativ abwägen und entscheiden, ob das übergeordnete Einsatzziel Vorrang habe vor der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit. Im Falle von Straftaten gebe es diesen Spielraum „selbstverständlich nicht“.

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Keine Straftat sei der Wolfsgruß, so Hausch. Die Grußform der rechtsextremen „Grauen Wölfe“ sei nicht verboten. Anders ist das übrigens in Österreich. Das Handzeichen zeigten bei der Siegesfeier Hunderte Männer und Frauen, auch in Kameras. Der Wolfsgruß werde „nicht nur von Ultranationalisten benutzt“, so Hausch, „sondern auch von patriotischen Türken. Davon waren am Sonntag sehr viele in Hamborn.“

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