Duisburg. Wegen Betruges stand ein Duisburger (56) in zweiter Instanz vor dem Landgericht. Angeblich hatte er 1400 Euro vom Jobcenter erschwindelt.

Wegen Betruges stand ein 56 Jahre alter Homberger in zweiter Instanz vor dem Duisburger Landgericht. Angeblich hatte er beim Jobcenter eine Arbeitsaufnahme nicht angezeigt und so 1400 Euro erschwindelt.

Mit viel Wut in der Stimme wehrte er sich gegen eine Geldstrafe von 1500 Euro (100 Tagessätze zu je 15 Euro). „Wenn man mich fertigmachen will, ist man auf dem richtigen Weg“, so der Angeklagte zu Beginn des Verfahrens.

Vom 4. November bis 31. Dezember 2019 hatte er bei einem großen Online-Versandhändler gearbeitet. Das Arbeitsamt erfuhr davon angeblich erst durch eine Routine-Abfrage im Februar 2020. „Ich habe nichts falsch gemacht“, hielt der 56-Jährige dagegen. „Ich habe ja schließlich auch die zehn oder zwölf Arbeitsaufnahmen vorher immer angezeigt.“

Duisburger (56): „Ich lasse mich nicht verurteilen.“

Der 56-Jährige weist ein rekordverdächtiges Vorstrafenregister auf. Von zwölf Seiten des erstinstanzlichen Urteils füllen die bisherigen Verurteilungen zehn. Was wohl daran liegt, dass der Mann bis 2007 ein Drogenproblem hatte. Doch seit 2008 sind nur noch ein paar geringfügige Geldstrafen hinzugekommen. Der Angeklagte wollte, dass das auch so blieb. „Ich lasse mich hier nicht verurteilen“, polterte er.

Die Vorsitzende der Berufungskammer gab sich alle Mühe, ihm die Fakten zu entlocken. Die waren eigentlich recht simpel. Ja, er hatte Ende 2019 acht Wochen gearbeitet. Und er habe noch vor Erhalt des Arbeitsvertrages mit seinem damaligen Sachbearbeiter gesprochen. Der habe ihm gesagt, er könne sich mit dem Übersenden des Arbeitsvertrages Zeit lassen. Und so habe er den Vertrag dann auch erst im Januar per Einschreiben zu Händen des Sachbearbeiters geschickt, ihn – wie immer – sicherheitshalber aber auch noch einmal persönlich in den Briefkasten des Jobcenters Rheinhausen geworfen.

Berufungskammer ließ Anklage fallen

Ein Zeuge des Jobcenters konnte nur aussagen, dass ausweislich aller Akten und elektronischer Unterlagen keine Arbeitsaufnahme bekannt gewesen sei. „Dass solche Briefe verloren gehen? Ja, das kommt schon mal vor“, gab der Mann zu. Was der Angeklagte nur mit einem seltsam zynisch klingenden Geräusch kommentierte. „Ich habe seit zwei Jahren keine Heizung. Die bearbeiten da gar nichts mehr.“

Er forderte, das Gericht solle sich auf die Suche nach dem Umschlag machen, den er in erster Instanz beim Amtsgericht Ruhrort als Beweis vorlegte. „Das ist der Umschlag, mit dem mir das Jobcenter den Vertrag zurückgeschickt hat. Wo ist denn der geblieben?“ Da niemand diese Frage beantworten konnte, wollte er wenigstens seinen früheren Sachbearbeiter als Zeugen hören.

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Die Kammer hielt das alles für überflüssig und regte eine Einstellung des Verfahrens an. Staatsanwältin und der erleichterte Angeklagte waren einverstanden. Schließlich ist die Tat – wenn es denn eine war – jetzt schon mehr als drei Jahre her und der 56-Jährige hat den größten Teil des zu viel kassierten Geldes abgestottert.