Duisburg. Wegen versuchter räuberischer Erpressung und Bedrohung standen drei Duisburger vor dem Amtsgericht. Mutmaßlicher Tatort: eine Gaststätte in Laar.
Gleich mehrere Bedrohungen, versuchte räuberische Erpressungen und andere Straftaten warf die Anklage drei Männern aus Duisburg vor. Es sah so aus, als hätten sich ein 26-jähriger Marxloher und zwei 27 und 32 Jahre alte Männer aus Laar alle Mühe gegeben, in einer Gastwirtschaft an der Werthstraße als Schutzgelderpresser aufzutreten. Aber selbst wenn das beweisbar gewesen wäre, hätte man den Angeklagten keinen besonders großen Erfolg bescheinigen müssen.
Im Juni 2018 sollen sie zunächst in der Gastwirtschaft aufgetaucht sein und vor den Augen des Wirtes einen Zigarettenautomaten aufgebrochen haben, um mit 20 Schachteln zu entkommen. Danach soll der Mann immer wieder unter Druck gesetzt worden sein, um 600 Euro an die Erpresser zu zahlen. Doch der rief die Polizei. Zuletzt sollen sich die Angeklagten 2019 mit 50 Euro zufrieden gegeben haben, die sie einer Mitarbeiterin der Kneipe unter Vorspiegelung falscher Tatsachen abluchsten.
Die Angeklagten schwiegen, der Hauptbelastungszeuge redete dafür wirr
Die drei Angeklagten schwiegen zu dem Vorwurf. Der Hauptbelastungszeuge, der 57-jährige ehemalige Betreiber der Gaststätte, war seiner Ladung freiwillig nicht gefolgt. Nachdem die Polizei ihn vorgeführt hatte, beglückte er die Juristen dafür mit einer recht wirren Aussage. In der spielte der Automatenaufsteller, der bis dato nur einmal namentlich in der Ermittlungsakte genannt worden war, nach Aussage des 57-Jährigen eine zentrale Rolle.
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Immer wieder habe es Ärger mit den Automaten gegeben, so der Zeuge. Und mehr als einmal hätten unzufriedene Kunden mit einem Geldschein bedacht werden müssen. Dabei seien die Automaten manipuliert gewesen. Wegen der Steuer. Er wisse von jenem Automatenaufsteller auch, dass eine Angestellte den Angeklagten mal 600 Euro gegeben habe.
Zeugin kannte das Trio auf der Anklagebank gar nicht
„50 Euro habe ich mal jemandem gegeben“, erinnerte sich die Zeugin. „Aber das war keiner von den Angeklagten. Die kenne ich gar nicht.“ 600 Euro? Da musste die 61-Jährige lachen. „Ich glaube, so viel Geld ist in dem Laden nie in der Kasse gewesen.“
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Nach derlei lichtvollen Ausführungen sahen alle beteiligten Juristen keine Notwendigkeit mehr, die Aufklärung des Falles in die Länge zu ziehen. Das Verfahren wurde, da außer einem fast fünf Jahre alten einfachen Diebstahl kaum noch etwas zu beweisen gewesen wäre, gegen alle drei Angeklagte ohne weitere Auflagen eingestellt.