Duisburg. Mit einer Spielzeugpistole überfiel ein Duisburger (35) eine Tankstelle in Ruhrort. Vor Gericht sprach er über die Hintergründe der Tat.
„Das ist ein Überfall! Geld her“, rief ein 35 Jahre alter Duisburger, als er in der Nacht zum 10. Oktober 2022 in den Shop einer Tankstelle an der Ruhrorter Hafenstraße stürmte. Geld bekam der mit einer Spielzeugpistole bewaffnete Mann allerdings nicht. Kleinlaut verlangte er daraufhin Zigaretten. Als er auch die nicht bekam, ging er wieder. Wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung stand der Drogensüchtige nun vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.
Dass die Kassiererin die Forderungen des Täters ziemlich gelassen abgelehnt hatte, war möglicherweise auch dem Umstand zu verdanken, dass sie die kleine Scheinwaffe nicht einmal bewusst wahrgenommen hatte. Im Gegensatz zu einem Kollegen, der dem Angeklagten begegnete als dieser das Geschäft verließ und im Vorübergehen mit dem Pistölchen bedroht wurde. „Angst hatte ich nicht. Dazu ging das viel zu schnell“, so der Zeuge in der Verhandlung.
Duisburger gestand die Tat als Beschaffungskriminalität ein
Der Angeklagte gestand den Überfall rückhaltlos. Nach einem Rückfall in die Sucht hatte er seinen Job verloren. „Vorher habe ich 2500 Euro verdient, dann hatte ich plötzlich nur noch Hartz IV.“ Eine objektive Gefährlichkeit sah sein Verteidiger in der Tat jedenfalls nicht. Zum Glück des 35-Jährigen leiden die Zeugen auch nicht unter psychischen Folgen.
Eine auffallende Tätowierung auf dem Handrücken hatte den Angeklagten verraten. Bilder einer Überwachungskamera zeigten den markanten Totenkopf. Die Polizei ermittelte in allen Tattoo-Studios in Duisburg und Umgebung. Ein 51 Jahre alter Tätowierer aus Neukirchen-Vluyn erkannte seine Arbeit wieder. Die Adresse des Kunden kannte er zwar nicht, aber er hatte einen Vornamen und eine Telefonnummer. Das reichte den Ermittlern.
Urteil: Drei Jahre Gefängnis aber keine Entziehungsanstalt
Der Angeklagte blickt auf eine 20-jährige Drogenkarriere in zweiter Generation zurück. Auch seine inzwischen schwer erkrankte Mutter ist süchtig. Das vordringliche Ziel des 35-Jährigen, einen Teil der Strafe in einer Entziehungseinrichtung zu verbringen, scheiterte allerdings. Das Gericht verurteilte den erheblich mehrfach vorbestraften Mann zu drei Jahren Gefängnis.
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Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ordnete die Strafkammer nicht an. Der Vorsitzende verwies in diesem Zusammenhang auf den Vortrag eines psychiatrischen Sachverständigen. Da der Angeklagte von vier Langzeittherapien nur eine bis zum Ende durchstand, danach aber durchgehend weiter mit Ersatzdrogen substituiert wurde und trotzdem noch nebenbei Kokain konsumierte, stufte der Experte den Erfolg einer weiteren Therapie als äußerst gering ein.