Duisburg. Viele Eltern in Duisburg hoffen vergeblich auf einen Platz in Kita oder Tagespflege ab August. In diesen Stadtbezirken ist der Mangel am größten.

Auch zum nächsten Kita-Jahr 2023/24 gelingt es in Duisburg nicht, allen Familien einen Betreuungsplatz für ihre Kinder zur Verfügung zu stellen. Vor allem in den nördlichen Stadtbezirken Walsum, Hamborn und Meiderich/Beeck unterschreitet das Angebot die angestrebten Betreuungsquoten von 95 Prozent für Ü3-Kinder (3 bis 6 Jahre) und 32 Prozent für U3-Kinder (0 bis 3 Jahre) zum Teil deutlich. Das geht aus der sogenannten Bedarfsanmeldung des Jugendamtes zur Förderung des Betreuungsangebotes durch das Land NRW (KiBiZ) hervor. Insgesamt, das zeigt die Vorlage, fehlen der Stadt aktuell rund 2100 Betreuungsplätze.

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Der Mangel in Zahlen: Um die angestrebte Versorgungsquote von 95 Prozent bei den Ü3-Kindern zu decken, müsste die Stadt 14.316 Plätze in Kitas und Tagespflege anbieten, hinzu kommen 274 Mädchen und Jungen, die ein weiteres Jahr in den Einrichtungen bleiben, weil sie vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Weil absehbar nicht mehr als 14.450 Plätze zur Verfügung stehen, werden mindestens 140 Eltern bei der Suche leer ausgehen.

Auch bei den U3-Plätzen ist in Duisburg ein deutlicher Mangel absehbar

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Noch deutlicher ist das Defizit bei den U3-Plätzen, hier will die Stadt für 32 Prozent der insgesamt 14.259 Kinder ein Angebot vorhalten. Die dazu notwendigen 4563 Plätze erreicht Duisburg allerdings nicht. Denn in Kitas (2643) und Tagespflege (1691) kann das Jugendamt nur mit 4334 Plätzen planen. „Erreicht wird eine Quote von 30 Prozent. Zur Erfüllung der angestrebten Zielversorgungsquote fehlen stadtweit 229 Plätze“, heißt es im Bericht für den Jugendhilfe-Ausschuss am Dienstag, 14. März (15 Uhr, Rathaus).

Das Dilemma wäre deutlich größer, gäbe es nicht noch 89 Ü3-Plätze in heilpädagogischen Kitas und 859 Plätze (Ü3 und U3), die das DRK-Bildungswerk über das Landesprojekt „FlüKids“ zur Verfügung stellt. Diese Eltern-Kind-Angebote, die vor allem von geflüchteten und zugewanderten Familien in Anspruch genommen werden, gewährleisten allerdings keine tägliche Betreuung.

Schere zwischen Angebot und Nachfrage: Jugendamtsleiter Hinrich Koepcke und Abteilungsleiterin Heike Wüst diskutierten im Februar mit Duisburger Eltern bei der WAZ-Familienkonferenz über die schwierige Suche nach einem Kitaplatz.
Schere zwischen Angebot und Nachfrage: Jugendamtsleiter Hinrich Koepcke und Abteilungsleiterin Heike Wüst diskutierten im Februar mit Duisburger Eltern bei der WAZ-Familienkonferenz über die schwierige Suche nach einem Kitaplatz. © FUNKE Foto Services | Michael Dahlke

Überbelegungen von Kita-Gruppen im Stadtnorden fast flächendeckend

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Auf das verfügbare Angebot an Betreuungsplätzen kommt Duisburg nur zum Preis von Überbelegungen von Gruppen, die im Stadtnorden fast flächendeckend sind. Stadtweit kann nur auf diesem Weg für 765 Mädchen und Jungen der Rechtsanspruch auf einen Platz erfüllt werden, besonders viele sind es in den Bezirken Mitte (167), Hamborn (151) und Meiderich/Beeck (110). „Weitere könnten bei kirchlichen oder freien Trägern hinzukommen, wenn im jeweiligen Ortsteil weitere Plätze benötigt werden“, so das Jugendamt. Diese „stille Reserve“ nutzt die Verwaltung etwa, um Eltern zu versorgen, die ihren Rechtsanspruch einklagen wollen.

Den Mangel verschärfen zwei Faktoren. Die Zahl der zugewanderten Kinder zwischen 0 und 6 Jahren stieg im vergangenen Jahr um 225, die der Geflüchteten dieser Altersgruppe um 247. Obwohl die Zahl der stadtweit gemeldeten Kinder unter einem Jahr um 366 unter dem Wert von 2021 liegt, steigt damit die Nachfrage deutlich.

Inflation und Krisenfolgen: Angebot ist nicht im geplanten Tempo gewachsen

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Dem gegenüber steht ein Angebot, das trotz vier neuer Einrichtungen (19 Gruppen) nicht im geplanten Tempo gewachsen ist. „Einige andere Projekte haben sich aufgrund der unklaren Preisentwicklung verzögert: Maßgeblich hierfür waren die deutliche Steigerung der Preise für die Baumaterialien und die gestiegenen Zinsen“, so das Jugendamt. Auch die nicht ausreichende Mieterstattung des Landes hemme das Engagement von Trägern und Investoren.

Die gute Nachricht: Keine Planung wurde komplett „eingestampft“. Allein die Gebag, die fortan alle städtischen Immobilien im „Sondervermögen Kita“ betreut, plant in den kommenden drei Jahren den Neubau von jeweils vier Kitas in der bewährten Modulbauweise für sechs Gruppen. Das hat Prokuristin Sandra Altmann unlängst in einem Gespräch mit dieser Zeitung angekündigt.

Insgesamt sollen, so die Planung des Jugendamtes bis zum Kita-Jahr 2024/25, in Duisburg 13 neue Kitas mit 1033 Ü3 und 264 U3-Plätzen in Bau gehen. Was viel erscheint, ist auf den zweiten Blick auch dann noch nicht ausreichend. Denn allein für das kommende Kita-Jahr fehlen, addiert man die fehlenden 369 Plätze zur Erfüllung der Quoten mit den 862 Überbelegungen und 859 FlüKids-Plätzen, fehlen rund 2100 Betreuungsplätze.

>> VERSORGUNGSQUOTE: BERECHNUNG GEÄNDERT

  • Änderungen bei den gesetzlichen Vorgaben für die Berechnung der Versorgungsquoten sorgen dafür, dass der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen höher ist als die die Zahl der Kinder, die in die Berechnung einfließt.
  • So entfallen nun Kinder, die zum Start des Kindergartenjahres noch fünf Jahre alt sind, aber vor dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden. Sie gelten bereits als schulpflichtig. Vom Jahrgang der Fünfjährigen wurden deshalb 16,67 % abgezogen, weil nur noch die anspruchsberechtigten Mädchen und Jungen (83,33 % des Jahrgangs) in die Berechnung einfließen.
  • Bei der Berechnung der U3-Quote wird nicht mehr der Bedarf aller Kinder von 0 bis 2 Jahren berücksichtigt. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt ab dem Stichtag 31. Oktober für jene Kinder, die bis November des Folgejahres ihr erstes Lebensjahr beenden. Im November und Dezember geborene Kinder können regelhaft erst nach dem 1. August des Folgejahres einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. In die Berechnung der Quote fließen also nur jene 83,33 Prozent der Kinder ein, die bereits zum Beginn des Kindergartenjahres einen Rechtsanspruch haben.