Duisburg. Ein 38-Jähriger steht wegen Mordes an Tankwart Mirsa D. vor dem Landgericht Duisburg. Spurenleserin kommt zu überraschenden Erkenntnissen.

Wegen Mordes steht ein 38 Jahre alter Mann seit einem Monat vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz. Die Anklage geht davon aus, dass er am Osterwochenende 2022 aus Habgier den 53 Jahre alten Tankwart Mirsa D. in dessen Wohnung an der Ottostraße in Marxloh mit einem Bierkrug erschlug. Doch auch nach fünf Verhandlungstagen ist die Beweislage eher dürftig.

Der erst im Juni festgenommene Angeklagte, der kaum lesen und schreiben kann, schweigt noch immer. Nur gegenüber einem Mithäftling, der ihm in der Untersuchungshaft bei der Korrespondenz half, soll er sich geöffnet haben. Der Zeuge – eine schillernde Gestalt mit viel Hafterfahrung – hatte am vorangegangenen Verhandlungstag berichtet, dass der 38-Jährige die Tat ihm gegenüber gestanden habe.

Zeuge berichtete von einem Geständnis des Angeklagten

Es sei zu einem Streit gekommen, bei dem es um Drogengeschäfte gegangen sei, glaubt der ehemalige Zellengenosse zu wissen. Die Untersuchung des Tatortes hatte allerdings keine Anzeichen dafür gefunden, dass in der Wohnung des Ermordeten jemals mit Rauschgift hantiert worden war. Spezielle Spürhunde der Polizei schlugen jedenfalls nicht an.

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Einziger Anhaltspunkt dafür, dass der Angeklagte möglicherweise jemals am Tatort war, ist ein Fingerabdruck auf einem Fernseher. Das Gerät lag in der Nähe des Toten auf dem Boden. Es war nicht der Fernseher, den der Ermordete selbst in seinem Wohnzimmer nutzte. Spekulieren kann man über das zweite Gerät viel. Keine der Theorien scheint jedoch juristisch belastbar.

Sachverständige machte auf Schatten im Spurenbild aufmerksam

Überraschend waren die Erkenntnisse, die eine Sachverständige vortrug. Die Expertin hatte das Spurenbild am Tatort untersucht. Die Blutspritzer hätten sich weitgehend so verteilt, wie man das bei dieser Tat erwarten würde, trug sie vor. Doch es gibt einen Bereich an Fenster und Heizung, in dem Blutspritzer sein müssten, sich aber keine fanden. Diesen Schatten im Spurenbild könnte eine dritte Person verursacht haben, die zur Tatzeit genau dort stand. Jedenfalls sei es deutlich wahrscheinlicher, dass es eine dritte Person gab, als dass es sie nicht gab, so die Spurenleserin.

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Aus Sicht der Verteidigung sicher ein überaus erfreuliches Detail, das geeignet scheint, zumindest Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten zu wecken. Da bislang mehrere Zeugen ihren Ladungen nicht nachkamen, vereinbarte die 6. Große Strafkammer mit den übrigen Verfahrensbeteiligten weitere Sitzungstermine. Mit einem Urteil ist nun nicht vor April zu rechnen.