Duisburg. Ein 53-Jähriger schlug seinen jungen Hund in Duisburg mit dem Holzstock. Eine Nachbarin rief die Polizei. Nun landete der Fall vor Gericht.
Weil er Durchfall hatte, schnell in seine Wohnung musste und sein junger Hund nicht hörte, griff ein 53-Jähriger aus Rheinhausen am 23. Juli 2022 zu einem illegalen Hilfsmittel. Er trieb den gut ein Jahr alten Presa Canario mit einem Holzstock ins Haus. Eine Nachbarin rief die Polizei. Nun musste sich das Duisburger Amtsgericht mit der Sache befassen.
Denn gegen einen Strafbefehl, der ihn wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilte, hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt. „An dem Tag hatte mein Mandant Probleme mit seinem Hund“, erklärte sein Verteidiger. „Er hat aber nicht sehr fest geschlagen, weil er dem Tier nicht wehtun wollte.“
80-jährige Nachbarin aus Duisburg rief die Polizei
Da konnte eine 80-jährige Nachbarin nur verächtlich schnauben. „Ich war am Fenster und habe ihn mit seinem Hund im Hof gesehen.“ Dann habe sie ein klatschendes Geräusch vernommen und lautes Jaulen des Hundes gehört. „Die nächsten beiden Schläge habe ich selbst gesehen. Und hätte ich nicht aus dem Fenster geschrien, hätte er weiter gemacht. Als ich ihm sagte, dass ich die Polizei rufen werde, hat er nur gesagt: Mach doch“.
Das Argument des Angeklagten, der Hund habe nur gejault, weil er sich erschreckte, ließ der Strafrichter nicht gelten. Eben so unglaubwürdig schien die Behauptung des 53-Jährigen, er habe sonst nie Probleme mit dem Tier gehabt. Die Anregung des Verteidigers, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen, wies er zurück. Der Straftatbestand sei ohne Zweifel erfüllt, so der Richter: „Der Angeklagte hat roh gehandelt, als er seine eigenen Bedürfnisse über den Schmerz des Tieres stellte.“
Ein Hund wurde dem Angeklagten schon weggenommen
Schließlich waren Misshandlungen des Angeklagten bereits zuvor aktenkundig geworden: 2015 nahm ihm das Ordnungsamt eine argentinische Dogge weg. Auslöser waren Beschwerden gewesen, die dem Rheinhauser vorwarfen, den stark abgemagerten Hund mehrfach geschlagen und getreten zu haben.
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Als der Angeklagte und sein Anwalt erkannten, dass ihr Zug vor das Gericht keinerlei Aussicht auf Erfolg hatte, nahmen sie den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. „Ich kapier das alles nicht“, beschwerte sich der Angeklagte, der nun die 1800 Euro zahlen muss, beim Verteidiger. Im droht nun weiterer Ärger: Denn der Richter will die Akte ans Ordnungsamt weiterreichen, damit geprüft werde, ob der Angeklagte den Vierbeiner behalten darf.