Duisburg. Der Angriff eines Rottweilers war für ein zweijähriges Kind der Beginn eines langen Leidensweges. Nun entschied ein Gericht über Schmerzensgeld.
Für ein Ehepaar aus Neuenkamp änderte der 6. Juli 2015 alles. Da wurde ihre damals zwei Jahre alte Tochter am Rheindeich von einem Rottweiler attackiert. „Pascha“ verletzte die kleine Dilek lebensgefährlich schwer, riss ihr ein Ohr und große Teile der Kopfhaut ab. Verzweifelt, doch letztlich machtlos versuchte der Vater noch, sein Kind vor den Bissen des Tieres zu schützen. In einem von mehreren Zivilprozessen haben die Kläger vor dem Landgericht Duisburg nun weiteres Schmerzensgeld erstritten.
Die strafrechtliche Seite des nun schon siebeneinhalb Jahre zurückliegenden Vorfalls ist längst abgeschlossen. Die Halterin des Hundes (jetzt 37) und die Frau (30), die ihn damals auf Bitten der Halterin ausführte, ohne dafür die nötige Erfahrung mitzubringen, wurden 2016 vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt. „Pascha“, der bei dem Vorfall verbotenerweise ohne Maulkorb und Leine unterwegs war, wurde bereits Ende 2015 eingeschläfert.
Rottweiler-Angriff in Duisburg: Kind und Eltern leiden unter den Folgen
Nach Auskunft des Landgerichts Duisburg floss dem inzwischen zehn Jahre alten geschädigten Kind und seiner Familie bereits ein knapper sechsstelliger Betrag zu. Was die Kosten nach Angaben des Ehepaares Jaquelin (32) und Yilmaz Salcan (37) noch längst nicht deckt. Weil sich die Eltern um ihre Tochter kümmern und gleichzeitig selbst Depressionen und Angstzustände bewältigen mussten, gab es lange Zeiten von Verdienstausfall. „Unser Leben ist zerstört“, so hatte es die Mutter des Mädchens zu Beginn des Zivilprozesses im Oktober 2022 formuliert.
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Das Kind wurde inzwischen fast 30 Mal operiert. Haut wurde verpflanzt, der Gehörgang musste verlegt werden. Das alles war für das Mädchen mit unendlich vielen – auch seelischen – Schmerzen verbunden. Mitschüler verhöhnten es wegen seines vernarbten haarlosen Kopfes, als es einmal sein Kopftuch verlor. Inzwischen trägt Dilek nach Angaben ihrer Mutter meist eine Perücke.
Klage war voll umfänglich erfolgreich
Bei dem Prozess vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts ging es nun um weiteres Schmerzensgeld. Die Kammer kam den Forderungen der Kläger in praktisch allen Punkten nach: 25.000 Euro weiteres Schmerzensgeld müssen die Halterin des Hundes und die Ausführerin zahlen. Obendrein, rückwirkend ab Februar 2020, eine monatliche Schmerzensgeldrente von 250 Euro.
Das Gericht stellte zudem fest, dass auch alle eventuellen weiteren Kosten von den beklagten Frauen zu tragen sind, die zudem 100 Prozent der Verfahrenskosten übernehmen müssen. Die Beklagten haften gesamtschuldnerisch. Das heißt, dass Familie Salcan nun bei der Beklagten vollstrecken kann, bei der sie damit am ehesten Erfolgsaussicht haben wird.