Duisburg. Kleinkind wurde in Duisburg von Rottweiler angefallen und schwer verletzt. Ordnungsamt hatte nur der Hundehalterin selbst Ausnahmegenehmigung erteilt.
Am Rheinufer in Duisburg-Neuenkamp hat ein Rottweiler am Montagnachmittag ein Kleinkind angegriffen und schwerst verletzt. Der Hund hatte sich gegen halb fünf von der Leine los gerissen und war vom Deich in Richtung Rheinufer gerannt, direkt auf eine Gruppe mehrerer Kinder und Erwachsener zu.
Nach Auskunft der Polizei verfolgte das Tier ein zweijähriges Mädchen, das nun mit massiven Bissverletzungen am Kopf im Krankenhaus behandelt wird. Wegen des großen Blutverlustes und der Infektionsgefahr durch den Hundebiss bestand zunächst Lebensgefahr. Über Nacht hat sich der Zustand des Kindes aber offenbar stabilisiert: "Es ist mittlerweile außer Lebensgefahr, aber weiterhin auf der Intensivstation", sagte Polizeisprecherin Daniela Krasch am Dienstagmorgen.
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Dem Vater des Kindes und der jungen Frau, die den Hund ausführte, war es schließlich mit Hilfe zweier Spaziergänger gelungen, den Rottweiler zu bändigen. Sie mussten ebenfalls ärztlich behandelt werden. Ob der Hund schon vorher auffällig war, kann die Polizei derzeit nicht beantworten.
Die Polizeisprecherin sprach zunächst davon, dass der 13 Monate alte Hund keinen Maulkorb hatte tragen müssen, weil er "eine Befreiung" habe. Solch eine Genehmigung hatte die Halterin, eine 30 Jahre alte Duisburgerin, der Polizei auch vorgelegt. Trotzdem sieht das Duisburger Ordnungsamt den Fall differenzierter.
21-Jährige hätte Hund wohl nicht ohne Maulkorb ausführen dürfen
Die Ausnahmegenehmigung von der Maulkorb- und Anleinpflicht, die die Stadt der Halterin erteilt hatte, ist nämlich personenbezogen. Nur die Halterin selbst oder eine Person mit entsprechender Sachkunde hätte den Hund demnach ohne Maulkorb ausführen dürfen. Die 21-Jährige, die Montagnachmittag mit dem Rottweiler am Rhein unterwegs war, hätte den Hund „nach bisherigen Erkenntnissen nicht ausführen dürfen bzw. wenn sie über eine entsprechende Sachkunde verfügt, nur angeleint und mit Maulkorb“, hieß es vom Ordnungsamt, das denn Fall nun weiter verfolgt.
Um generell vom Maulkorbzwang, der in NRW für Hunderassen wie American Bulldog, Mastiff und auch Rottweiler gilt, befreit zu werden, müssen die Tiere eine Verhaltensprüfung ablegen. Wie dieser Test abzulaufen hat, ist genau vorgeschrieben. So wird der Hund mit verschiedenen Alltagssituationen konfrontiert, die ihn reizen könnten. Das können entgegenkommende oder überholende Radfahrer sein, aber auch Läufer, Kinderwagen und andere Hundebesitzer. Weitaus schärfere Regeln gelten für die sogenannten "Kampfhunde" oder gefährlichen Hunde, wie den Pitbull, American Stafford oder Bullterrier.
Polizei ermittelt nun wegen fahrlässiger Körperverletzung
Doch um diese Prüfung abzulegen, ist der Hund, um den es hier geht, noch zu jung - eine Prüfung ist frühestens im Alter von 15 Monaten möglich. Die Ausnahmegenehmigung wurde der Halterin erteilt, da sie nachgewiesen hatte, dass der junge Hund regelmäßig in einer Hundeschule ausgebildet wird.
Nach dem Vorfall in Neuenkamp wurde der bissige Rottweiler ins Tierheim gebracht. Wie es mit dem Hund weitergeht, werde die Prüfung in den nächsten Tagen zeigen, so Stadtsprecherin Gabi Priem. Derweil ermittelt die Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Hundehalterin und die 21-Jährige.
In Duisburg hat das Ordnungsamt derzeit 642 Erlaubnisse für Hunde erteilt, die als gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen (darunter auch Rottweiler) eingestuft sind.