Duisburg. Ein verurteilter Mann, der Prostituierte erpresste und vergewaltigte, stand erneut vor Gericht. Wegen ähnlicher Taten. Sicherheitsverwahrung?

Weil er Frauen, die im Internet sexuelle Dienstleistungen anboten, in Fallen lockte, beraubte und vergewaltigte, war ein 26-jähriger Mann aus Obermeiderich erst im Juli 2022 zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nur kurze Zeit später stand er wegen ähnlich gelagerter Fälle vor einer anderen Kammer des Landgerichts Duisburg. Die verurteilte ihn nun zu weiteren acht Jahren und neun Monaten Haft.

Seit 2019 hatte der Angeklagte „beinahe berufsmäßig“, so der Vorsitzende Richter, Prostituierte um ihren Lohn geprellt, sie erpresst oder bedroht. Von einer der Frauen forderte er 4000 Euro, sonst würde er ihren Eltern mitteilen, was sie in ihrer Freizeit so treibe. Die Frau, der er zuvor schon den Lohn von 300 Euro vorenthalten hatte, ging allerdings nicht darauf ein.

Landgericht Duisburg: Angeklagter trieb Geschädigte fast in den Selbstmord

Massive psychische Folgen löste der 26-Jährige bei einer anderen Zeugin aus. Nach mehreren Treffen forderte er, sie solle ihm weiterhin zu Willen sein, sonst würde er Nacktbilder von ihr veröffentlichen. Offenbar reagierte die Geschädigte aus Sicht des Angeklagten nicht richtig: Er stellte die Bilder ins Internet. Die Zeugin trieb das fast in den Selbstmord.

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Bei der strafrechtlich am schwersten wiegenden Tat hatte er eine Frau zunächst bezahlt, um ihr dann die 500 Euro unter Vorhalt eines Messers wieder abzunehmen. Das Gesetz sieht für einen solchen besonders schweren Raub eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor. Die jetzt abgeurteilten Taten waren alle erst im Verlauf des ersten Verfahrens bekanntgeworden.

26-Jähriger versuchte, Zweifel an seiner Schuldfähigkeit zu wecken

Der Angeklagte hatte während der Verhandlung, die zunächst im August begann, dann aber wegen der Erkrankung eines Verteidigers noch einmal im Dezember startete, keine wirkliche Einlassung abgegeben. Wie schon bei der ersten Verhandlung vor dem Landgericht benahm er sich dagegen phasenweise recht seltsam. Ein Gutachter vermochte hinter den Bemühungen des 26-Jährigen, Zweifel an seiner Schuldfähigkeit zu wecken, aber keine ernsthafte psychische Erkrankung zu erkennen. Dafür stufte er den Angeklagten als gefährlich ein. Es sei zu befürchten, dass der auch weiterhin ohne Rücksicht auf Leib und Leben anderer seine eigenen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stelle.

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Eine Sicherheitsverwahrung, die den Angeklagten dazu zwänge, auch nach Ende der Haftstrafe im Gefängnis zu bleiben, konnte nur unter Vorbehalt angeordnet werden. Grund: So lange das erste Urteil noch nicht rechtskräftig ist, fehlen die formalen Voraussetzungen. Aus demselben Grund konnte auch keine neue einheitliche Gesamtstrafe verkündet werden. Ein drittes ähnliches Verfahren gegen den Angeklagten steht übrigens noch aus.

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