Duisburg. Mit Videoaufnahmen oder anderen Druckmitteln soll ein Duisburger (26) Prostituierte erpresst haben. Es ist nicht das erste Verfahren gegen ihn.

Schon wieder steht ein 26-Jähriger aus Obermeiderich vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz, weil er Frauen erpresst und beraubt haben soll. Die meisten der Geschädigten soll der Angeklagte über die Internetplattform „Kaufmich.de“ kennengelernt haben, auf der die Frauen sexuelle Dienstleistungen anboten.

Das Verfahren begann am 15. August schon einmal, musste aber wegen Erkrankung des Verteidigers ausgesetzt werden. Erst vier Wochen zuvor war der Angeklagte im Juli von einer anderen Strafkammer wegen ähnlich gelagerter Taten zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seine krampfhaften Versuche, am Ende des zwölftägigen Prozesses als psychisch krank zu erscheinen, nahm ihm niemand im Gerichtssaal ab.

Forderungen des Duisburgers wurden erfüllt

Bei der neuen Anklage geht es um die Taten an vier Frauen. Im ersten Fall soll der Angeklagte in den Besitz erotischer Videoaufnahmen eines Opfers gekommen sein. Er soll gedroht haben, die Filme zu veröffentlichen, wenn die Frau ihn nicht bezahle. Die soll aus Scham insgesamt fast 2000 Euro an den 26-Jährigen gezahlt haben.

Eine Frau, zu der er über „Kaufmich“ Kontakt aufnahm, soll der Angeklagte im Juli 2020 um ihr Honorar geprellt haben. Nach dem Stelldichein, das im Voerder Stadtteil Löhnen stattfand, soll er einfach geflüchtet sein, ohne die verlangten 350 Euro zu bezahlen. Dafür soll er von der Geschädigten kurz darauf noch 4000 Euro gefordert haben, sonst würde er ihren Eltern ihr Nebengewerbe offenbaren.

Der Angeklagte grinst nur

Von einer dritten Geschädigten soll er Nacktaufnahmen verlangt haben, sonst würde er ihr „das Leben zur Hölle machen“. Bereits zuvor soll er die Kontaktdaten der Frau, die daraufhin permanent belästigt wurde, veröffentlicht haben. Im letzten Fall soll er einer Frau, die für ihre Dienste im Voraus bezahlt werden wollte, das Geld nach dem Treffen wieder abgenommen haben.

Der Angeklagte schwieg zu Prozessbeginn. Ein seltsames Grinsen war sein einziger Kommentar zur Anklageschrift. Eigentlich könnte das Gericht allmählich über die Verhängung einer Sicherheitsverwahrung gegen den 26-Jährigen nachdenken. Doch derzeit fehlt es noch an den formalen Voraussetzungen für diese unbefristete Form des Gefängnisaufenthaltes. Zunächst müsste das erste Urteil rechtskräftig werden.

Allerdings gibt es ja noch eine dritte Anklage, die dem Duisburger unter anderem die Vergewaltigung einer 14-Jährigen vorwirft. Ein Termin für diesen Prozess gibt es allerdings noch nicht.