Duisburg. Eine Transfrau stand vor Gericht, weil sie eine 14-Jährige für Sex bezahlte hatte. Das Mädchen ist eine Prostituierte. So urteilte das Gericht.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist strafbar. Doch es gibt Fälle, in denen lässt sich eine Verurteilung fast nicht mehr mit dem dahinter stehenden Schutzzweck des Gesetzes rechtfertigen. Dieser soll ja verhindern, dass Kinder und Jugendliche in ihrer psychischen und sexuellen Entwicklung Schaden nehmen. Mit einem in dieser Hinsicht recht heiklen Fall sah sich jetzt das Amtsgericht Duisburg in der Person einer Transfrau konfrontiert, die sich im Juni 2022 mit einer 14-Jährigen traf und sie für Sex bezahlte.

Als Mann geboren, hat sich die Angeklagte inzwischen schon recht deutlich zur Frau entwickelt und fühlt sich auch so. Das für die Jugendschutzsache zuständige Jugendschöffengericht entschloss sich daher dazu, die Personalien einer 31-jährigen Frau aufzunehmen und sie auch so anzureden.

Prostitution in Duisburg: 14-Jährige wurde von einer Art Agentur vermittelt

Die Angeklagte hatte sich am Tattag mit einer 14-Jährigen getroffen und ihr 100 Euro für Sex bezahlt. Das Treffen war von einem Dritten vermittelt worden. Denn das Mädchen geht offenbar schon seit seinem 13. Lebensjahr der Prostitution nach und bedient sich dabei der Hilfe einer Art Agentur. Auch der Angeklagten ist das Milieu nicht fremd. Sie hatte also am Tattag gewissermaßen die Dienstleistung einer jüngeren Kollegin in Anspruch genommen, wohl ohne sich dabei Böses zu denken.

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Doch die Sache war aus nicht mehr ganz zu rekonstruierenden Gründen bekanntgeworden. Das Jugendamt stellte Strafantrag und trat sogar als Nebenkläger auf.

Man darf jedoch nicht erwarten, dass das Einschreiten der Behörde viel ändern wird. Die inzwischen 15 Jahre alte Geschädigte wollte nicht als Zeugin aussagen. Und die Mutter des Mädchens soll dem Vernehmen nach keinen Wert darauf gelegt haben, durch einen Prozess nähere Details darüber zu erfahren, was ihre Tochter macht.

Die Juristen fällten angesichts der Gesamtumstände ein mildes Urteil

Das sei kein normaler Fall, darin waren sich die beteiligten Juristen einig. Staatsanwältin und Verteidiger beantragten übereinstimmend nur eine Geldstrafe. „Wir hätten eine Bewährungsstrafe bevorzugt“, gab der Vorsitzende des Schöffengerichts bei der Urteilsbegründung zu. „Um der Angeklagten für eine gewisse Zeit deutlich vor Augen zu halten, dass es so nicht geht.“

Doch man habe beim besten Willen keinen ausreichenden Grund für die Verhängung einer Freiheitsstrafe gefunden, so der Richter. Dagegen sprachen schlicht die Gesamtumstände und der Umstand, dass die 31-Jährige die Tat gestand und zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Die Angeklagte muss nun eine Geldstrafe von 3150 Euro (90 Tagessätze zu je 35 Euro) an die Staatskasse zahlen.

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