Duisburg. Für Sex bestellte sich ein 26-jähriger Duisburger Escort-Damen. Anschließend vergewaltigte er sie. Das Gericht bewertet ihn als hochgefährlich.
Erst bestellte er sich Frauen übers Internet für Sex, anschließend bedrohte und vergewaltigte er sie. Dafür geht ein 26-jähriger Duisburger jetzt ins Gefängnis: Das Landgericht Duisburg verurteilte den Mann wegen versuchter Erpressung und zweifacher besonders schwerer Erpressung zu zehn Jahren Haft.
Am Beginn des letzten von zwölf Verhandlungstagen sah der Angeklagte es nicht mehr ein, sich beim Einzug der Strafkammer noch zu erheben. Wachtmeister mussten sanfte Gewalt anwenden. Dafür stand der 26-jährige Duisburger beim Plädoyer seines Verteidigers auf und machte Dehnübungen, bevor er zu zittern begann und mit voller Wucht auf die Anklagebank einschlug. Damit konnte er die Ansicht eines psychiatrischen Gutachters, der den Angeklagten für voll schuldfähig hielt, aber auch nicht mehr erschüttern.
Duisburger bedrohte Frauen mit einem Messer und vergewaltigte sie
Ende 2020 hatte der 26-Jährige bezahlte sexuelle Kontakte zu einer Frau gehabt, die er anschließend mit angeblichem Video-Material zu erpressen versuchte und dabei auch ihre Familie bedrohte. Die Frau ging zur Polizei. Noch schlimmere Erfahrungen mussten zwei weitere Frauen machen, die ihre Dienste über eine Escort-Seite im Internet anboten.
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Im April und Juni 2021 bestellte der Angeklagte sie in seine Wohnung in Obermeiderich, doch auf den einvernehmlichen Sex folgte ein brutales Nachspiel: Der 26-Jährige bedrohte seine Opfer mit einem Messer und vergewaltigte sie.
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Das Verfahren vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz hatte bereits im November 2021 begonnen. Doch eine komplizierte Beweislage und eine lange Zwangspause wegen mehrerer Corona-Fälle verzögerten den Prozess. Am Ende war die 1. Große Strafkammer von den Beweisen für zumindest drei Punkte der ursprünglich deutlich umfangreicheren Anklage überzeugt. Zumal der Angeklagte sie sehr spät noch recht pauschal eingeräumt hatte. Ein Geständnis, das sich nach fast acht Monaten Prozessdauer nicht mehr sonderlich zugunsten des 26-Jährigen auswirken konnte.
Strafschärfend wirkte sich dagegen eine Reihe von Vorstrafen aus. Bei den Taten stand der Duisburger bereits zweifach unter Bewährung. Das Gericht bescheinigte dem Angeklagten eine hohe kriminelle Energie, weil er die Taten genau geplant und sorgfältig vorbereitet habe. Dabei habe er sich gezielt Opfer ausgesucht, die aufgrund ihres geringen gesellschaftlichen Ansehens besonders anfällig für die Taten gewesen seien, hatte der Staatsanwaltschaft in seinem Schlussvortrag angemerkt.
Richter: Dem Duisburger Angeklagten könnte noch Sicherheitsverwahrung drohen
Der Vorsitzende mache in der Urteilsbegründung keinen Hehl aus seiner Meinung über die Ausbrüche des Angeklagten während der Verhandlung: „Das war Show. Schlechtes Theater.“ Der 26-Jährige sei in seiner Schuldfähigkeit in keiner Weise eingeschränkt. „Dafür ist er aber hochgefährlich.“ Mit Blick auf eine Reihe weiterer Ermittlungsverfahren wegen ähnlich gelagerter Fälle, gab der Richter die Einschätzung ab, dass weitere Prozesse den Angeklagten auch noch in die zeitlich unbefristete Sicherheitsverwahrung im Gefängnis führen könnten.