Duisburg. Über die Internet-Plattform „Kaufmich“ soll ein Duisburger (25) Frauen in eine Sex-Falle gelockt haben – unter anderem nach Obermeiderich.

Es ist gerade einmal einen Monat her, dass ein 25 Jahre alter Duisburger zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Am Ende eines achtmonatigen Verfahrens hatte er pauschal gestanden, Frauen, von denen er einige über die einschlägige Internet-Plattform „Kaufmich“ bestellt hatte, bedroht und vergewaltigt zu haben. Nun steht der Mann wegen ähnlich gelagerter Taten erneut vor dem Landgericht.

Diesmal listet die Anklageschrift acht Fälle auf, die sich zwischen September 2019 und Januar 2021 ereignet haben sollen. Unter anderem soll er eine junge Duisburgerin dazu gebracht haben, ihm Nackt-Videos von sich zu schicken. Dann soll er von der Frau Geld gefordert haben, anderenfalls würde er die Aufnahmen an ihre Familie schicken. Die Duisburgerin soll insgesamt knapp 2000 Euro bezahlt haben.

In Duisburg-Meiderich: Frau über „Kaufmich“ bestellt und beraubt

In seiner damaligen Wohnung in Obermeiderich soll er mit einer anderen Frau, die er über „Kaufmich“ engagiert hatte, Sex gehabt haben. Den zuvor gezahlten Liebeslohn von 350 Euro soll er der Geschädigten unter Drohung mit einem Messer hinterher wieder abgenommen haben. Eine weitere junge Frau soll er erfolgreich dazu gebracht haben, sich bei einem Video-Chat auszuziehen. Er soll ihr damit gedroht haben, anderenfalls ihre Telefonnummer ins Internet zu stellen.

[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]

Das soll der Angeklagte schon einmal gemacht haben und so die Frau einer Fülle sexualisierter Nachrichten ausgesetzt haben. Die nun angeklagten Fälle waren erst im Laufe des ersten Verfahrens bekannt geworden. Die Ermittler stießen bei der späten Auswertung eines Handys auf die Taten. Aus leicht nachvollziehbaren Gründen hatten die Geschädigten sie nie angezeigt.

Angeklagter verhält sich vor Gericht seltsam

Nachdem er bis dahin völlig unauffällig gewesen war, hatte der Angeklagte im Laufe des ersten Verfahrens immer häufiger ein seltsames Verhalten an den Tag gelegt. Doch ein Gutachter hielt den 25-Jährigen für voll schuldfähig. Das Gericht sah die Ausbrüche des Angeklagten als schlechtes Theater an.

Zu Beginn des zweiten Verfahrens gab sich der Angeklagte noch mehr Mühe, für unzurechnungsfähig gehalten zu werden. Er saß mit halb geschlossenen Augen auf der Anklagebank und murmelte leise vor sich hin. Im Falle einer Verurteilung droht ihm nicht nur die Erhöhung der Strafe, sondern auch die anschließende Sicherungsverwahrung im Gefängnis.