Duisburg. Ungerecht finden Beschäftigte Duisburger Kliniken die Verteilung des Pflegebonus für die Corona-Zeit. So viel Geld bekommen die Mitarbeitenden.

Die Behandlung von Corona-Patienten hat das Pflegepersonal stark belastet. Deshalb gibt’s in diesem Jahr erneut eine Prämie für Mitarbeitende. Die meisten Kliniken zahlen sie mit den November-Gehältern aus. Im vergangenen Jahr entschieden die Geschäftsführungen in Abstimmung mit den Betriebsräten über die Verteilung. Jetzt bestimmt der Gesetzgeber, wer das Geld bekommt. Das sorgt bei denen, die leer ausgingen, für Ärger und Unverständnis.

Andere Pflegekräfte: Wir haben unter gleichen Belastungen gearbeitet

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Dass nur Pflegende auf bettenführenden Stationen und Intensivstationen in den Genuss der Sonderzahlung kommen, empfinden vor allem die Beschäftigten anderer medizinischer Bereiche als ungerecht. „Ich bin in der Endoskopie beschäftigt“, sagt etwa eine Fachkrankenschwester einer Duisburger Klinik, „wir haben laufend Patienten untersucht, die mit Corona infiziert waren.“ Dass Personal auf den Stationen sich nun über ein zusätzliches Monatsgehalt oder mehr freuen darf, während andere, die auch unter erhöhtem Infektionsrisiko und erschwerten Arbeitsbedingungen die gleichen Patienten betreuten, sei schwer nachzuvollziehen.

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Unmut über die Verteilung der Prämien hatte es allerdings auch im vergangenen Jahr gegeben. Da fühlten sich externe Kräfte, etwa Reinigungspersonal auf den Intensivstationen und Belegschaften klinikangehörigen Praxen (MVZ), zurückgesetzt, obwohl die Kliniken dort nach eigener Maßgabe entschieden.

Klinik-Sprecherin: Gesetzgeber hat den Bonus nicht fair verteilt

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„Uns erreichen viele Rückmeldungen von Mitarbeitenden zum Corona-Bonus“, bestätigt Sana-Regionalsprecherin Katharina Stratos. Es sei „objektiv auch nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber den Bonus nicht fair verteilt hat“, sagt sie. „Im Klinikalltag waren alle gemeinsam auf den Stationen und in den Funktionsbereichen für die Versorgung der Corona-Patienten verantwortlich. Ein Krankenhaus funktioniert nur mit allen Mitarbeitenden.“

Schon im Oktober haben die Sana Kliniken Duisburg rund 780.000 Euro an 557 Pflegefachkräfte ausgezahlt – das entspricht einer durchschnittlichen Zahlung von 1400 Euro pro Person. Insgesamt beschäftigt das einstige städtische Klinikum am Kalkweg rund 1600 Mitarbeitende. Im Juni vergangenen Jahres konnten die Sana Kliniken einen Corona-Bonus in einer Gesamthöhe von rund 595.000 Euro ausschütten.

So viel Pflegebonus verteilen die Duisburger Kliniken

Die Helios Kliniken, die an den Standorten St. Johannes (Hamborn), Marienkrankenhaus (Hochfeld), St. Anna (Huckingen) und Klinik Homberg rund 3000 Mitarbeitende beschäftigen, nennen die Gesamthöhe des Pflegebonus nicht, der mit dem November-Gehalt an 753 Pflegekräfte ausgezahlt wird. Das St. Johannes hat die weitaus meisten Corona-Patienten der Duisburger Kliniken behandelt.

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Das Evangelische Klinikum Niederrhein (EVKLN) zahlt für die Beschäftigten im Verbund (Fahrner Krankenhaus, Bethesda, Herzzentrum Meiderich, Johanniter Oberhausen und Ev. Krankenhaus Dinslaken) insgesamt rund 1,2 Millionen Euro (2021: 1,18 Millionen €) aus. Darüber dürfen sich 541 Beschäftigte (umgerechnet auf Vollzeitstellen) freuen. Damit entfallen 2218 Euro Prämie auf jede Vollzeitstelle. Im gesamten Pflegebereich des EVKLN gibt es 914 Pflege-Vollzeitstellen.

Das Johanniter Krankenhaus in Rheinhausen bekommt 264.000 Euro Pflegebonus (2021: 482.000 €). In den Genuss der Prämie kommen rund 150 von insgesamt 600 Beschäftigte der Klinik, das entspricht einem Durchschnittswert von 1760 Euro pro Person. Man folge damit dem gesetzlich vorgeschriebenen Verteilungsschlüssel, so eine Sprecherin: „2021 konnten deutlich mehr Berufsgruppen und Mitarbeitende aus weiteren Bereichen sowie Beschäftigte externer Dienstleister berücksichtigt werden.“

>> PFLEGEBONUS: DAS SIND DIE VORGABEN DES GESETZGEBERS

  • Für 2022 wird erneut eine Corona-Prämie an 837 deutsche Kliniken ausgezahlt, in denen 2021 mehr als zehn Corona-Patienten länger als 48 Stunden beatmet wurden. Die Verteilung regelt das „Pflegebonus-Gesetz“, der Bund will damit die besonderen Leistungen der Pflegekräfte während der Corona-Pandemie anerkennen.
  • Die Sonderleistung ist nach § 26e KHG geregelt − dem Krankenhausfinanzierungsgesetz als „Erneute Sonderleistung an Pflegefachkräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie“.
  • Anspruch auf den Pflegebonus haben demnach Pflegefachkräfte, die die im Jahr 2021 mindestens 185 Tage in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen in ihrem Krankenhaus beschäftigt waren, sowie Intensivpflege-Fachkräfte, die zusätzlich hierzu mindestens drei Monate in der Intensivpflege tätig waren.