Duisburg. Wegen einer sogenannten Strafaktion steht ein 43-Jähriger aus Duisburg vor dem Landgericht. Er soll einen Mann misshandelt und erpresst haben.
Besonders schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Bedrohung wirft die Staatsanwaltschaft Duisburg einem 43-Jährigen aus Hochfeld vor. Der Fall, der vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verhandelt wird, spielt im Rotlichtmilieu. Es geht um eine Strafaktion für rumänische Männer, die sich nicht so verhalten haben sollen, wie es dem 43-Jährigen gefiel.
Am 13. November 2015 soll er einen Geschädigten und zwei unbekannt gebliebene Männer in den Keller eines Bordells in Düsseldorf-Unterrath einbestellt haben. „Hast du das Geld dabei?“ Gemeint war eine Strafzahlung in Höhe von 500 Euro. Diese Frage an einen der Geschädigten soll der Angeklagte durch etwa 20 Faustschläge unterstrichen haben.
Duisburger soll Männer brutal misshandelt haben
Zudem soll er dem Rumänen einen Finger in das linke Auge gedrückt und ihm ein Messer an den Hals gehalten haben. Der Angeklagte soll gedroht haben, dem Mann ein Ohr abzuschneiden. Der Mann, der Platz- und Schnittwunden davontrug, hatte das Geld dabei und zahlte die 500 Euro.
Das soll ihn aber nicht davor bewahrt haben, mit einem Leidensgenossen in eine Wohnung nach Hochfeld gebracht worden zu sein. Dort sollen die zwei Männer bis zum 17. November 2015 festgehalten worden sein. Die Tür ihres Gefängnisses blieb unverschlossen, aber der Angeklagte soll gedroht haben, dass das Haus überwacht würde und jeder Fluchtversuch zwecklos sei.
Verfahren verzögerte sich bereits mehrfach
Aus Angst blieben die Männer. Aber die Lust auf einen weiteren Aufenthalt in Deutschland war ihnen wohl gründlich vergangen. Als sie dem Angeklagten am 17. November 2015 mitteilten, dass sie in ihre Heimat zurückreisen wollten, soll der ihnen noch gedroht haben, dass man sie überall finden und töten könne.
Der 43-Jährige schwieg zu Beginn der auf insgesamt drei Tage angesetzten Hauptverhandlung zu den Vorwürfen.
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Die Prozesslage der schon mehrfach verschobenen Verhandlung ist alles andere als einfach: Die Hauptbelastungszeugen halten sich in Rumänien auf. Auf dem Wege der Amtshilfe durch die rumänische Justiz sollten sie eigentlich bereits im März vernommen werden. Doch die Situation wurde nicht gerade besser, als zwischenzeitlich auch noch die Prozessakte verschwand. Es ist möglich, dass das Verfahren Ende November erneut ausgesetzt werden muss, um nächstes Jahr noch einmal einen neuen Anlauf zu nehmen.