Duisburg. Ein 39-Jähriger holte eine 19-Jährige aus Rumänien nach Duisburg, soll sie hier zur Prostitution gezwungen haben. Prozess endet nach zehn Jahren.
Rund zehn Jahre lang hatte das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz versucht, die Vorwürfe gegen einen inzwischen 39 Jahre alten Duisburger aufzuklären. 2010 soll er eine 19 Jahre alte Rumänin dazu gezwungen haben, für ihn als Prostituierte zu arbeiten. Im achten Anlauf ging der Prozess nun ohne Urteil zu Ende.
Der Angeklagte soll der jungen Frau, die kurz zuvor unter Vorspiegelungen falscher Tatsachen nach Deutschland gelockt worden war, vorgemacht haben, er wolle sie vor ihrem Zuhälter retten. Die Frau ging mit dem damals 27-Jährigen, der als Security im Bordell an der Julius-Weber-Straße im Duisburger Rotlichtviertel arbeitete, in dessen Wohnung.
Angeklagter soll 19-Jährige gezwungen haben – kompliziertes Verfahren in Duisburg
Doch nach wenigen Tagen soll er der 19-Jährigen deren gesamtes Geld weggenommen haben und ihr erklärt haben, dass sie etwas verdienen müsse. Ehe sie sich versah, soll die Geschädigte wieder in einem schäbigen Zimmer im Bordell gesessen haben. Nun allerdings soll der Angeklagte ihr Aufpasser gewesen sein, der auch regelmäßig ihren Verdienst kassierte. Als die Frau sich weigerte, soll er sie eingesperrt und ihr Nahrung und Flüssigkeit vorenthalten haben.
Mindestens sieben Mal verhandelte das Schöffengericht die Anklage aus dem Jahre 2012. Weit kam es dabei nie. Der Angeklagte wohnt inzwischen in Baden-Württemberg. Ein Zeuge und ein Ermittler der Polizei verstarben zwischenzeitlich. Um so wichtiger war die Hauptbelastungszeugin. Doch die Frau, die längst wieder in ihrer Heimat lebt, blieb für die Justiz unerreichbar.
Acht Verfahrensversuche scheiterten
Vor gut einem Jahr hatte es das Gericht einmal mehr mit einer Video-Schalte nach Rumänien versucht. Zwar erschien die Zeugin im dortigen Gerichtssaal. Die Qualität der Übertragung war allerdings so schlecht, dass man nicht einmal erkennen konnte, wer da eigentlich sprach. Die inzwischen 31 Jahre alte Frau hatte danach zugesichert, nach Deutschland kommen zu wollen. Doch im letzten Moment bekam sie wohl kalte Füße.
Auch diesmal sollte wieder eine Video-Konferenz helfen. Diesmal waren die Bilder aus dem rumänischen Gerichtssaal – zumindest beim dritten Verbindungsversuch – gestochen scharf. Das nützte aber nichts, weil die Zeugin nicht da war. Der Verteidiger gab zu Bedenken, dass man es dem Mandanten nicht zumuten könne, das Verfahren noch Jahre weiter zu betreiben. Und er wies darauf hin, dass der 39-Jährige vor einiger Zeit wegen einer Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.
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Mit Blick auf diese Verurteilung stellte das Gericht das Verfahren kurzerhand ein.