Duisburg. Mit Molotow-Cocktails wollte ein Duisburger in Meiderich angebliche Verbrecher ausräuchern. Gericht musste über Unterbringung entscheiden.
Einen selbst gebastelten, einfachen, aber hoch effektiven Brandsatz hielt ein Duisburger (43) in der Hand, als er am 15. Januar vor einem Haus an der Schlachthofstraße in Meiderich stand. Zehn weitere Molotow-Cocktails trug er in einem Rucksack bei sich. Bewohnern gab er genau fünf Minuten Zeit, das Haus zu verlassen. Die Polizei war schneller.
Der unter Halluzinationen und Wahnvorstellungen leidende Beschuldigte hatte sich eingebildet, in dem Haus befinde sich die Zentrale eines Kinderschänder-Ringes. Den hatte er mit den Brandsätzen ausräuchern wollen.
Zum Glück für die Bewohner, kam in den Minuten, in denen der 43-Jährige vor dem Haus wartete, kein Kind aus dem Gebäude. Das hätte der Mann, so berichtete er später der Polizei, als Beweis für seinen Verdacht angesehen.
Staatsanwaltschaft Duisburg fordert dauerhafte Unterbringung
Die Staatsanwaltschaft hielt solche Folgen einer psychischen Erkrankung für gemeingefährlich und forderte die dauerhafte Unterbringung des 43-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus. Eine Große Kammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz musste nun über diesen Antrag und damit die weitere Zukunft des Beschuldigten entscheiden.
Weitere Vorfälle und das Verhalten des 43-Jährigen, der bereits seit Juli vorläufig in einem Krankenhaus untergebracht war, ließen allerdings keinen Zweifel daran, dass der Mann schwer gestört ist und zur Tatzeit kaum Herr seiner Sinne war. So hatte er einer Frau angedroht, er werde ihr Haus anzünden, nur weil die sich über die Bierflaschen beschwerte, die er in ihren Garten warf.
Beschuldigter glaubte, er sei ein Geheimagent
Gegenüber Zeugen hatte der Mann durchblicken lassen, er arbeite für einen Geheimdienst und habe die Erlaubnis, Verräter „platt zu machen“. Man solle mal seine Dienstnummer anrufen, dann werde man schon sehen. Ein psychiatrischer Gutachter war sich dagegen nur sicher, dass der Beschuldigte unzurechnungsfähig sei. Ohne Therapie in einer geschlossenen Einrichtung seien weitere gefährliche Taten zu erwarten.
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Angesichts dieses Ergebnisses folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete die Unterbringung des 43-Jährigen an.