Duisburg. Weil er kein Bier mehr bekam, drohte ein 38-Jähriger an einem Kiosk mit einer Bombe. Vor Gericht ging es auch um seine Aufenthaltsgenehmigung.
Weil er ihrer Ansicht nach schon mehr als genug getrunken hatte, wollte eine Verkäuferin an einem Hochfelder Kiosk einem 38-Jährigen am 14. September 2021 keinen Alkohol mehr verkaufen. Der bedankte sich mit Beleidigungen wie „Hure und Schlampe“ und ließ den Satz fallen „Man sollte eine Bombe in den Laden schmeißen“. In zweiter Instanz musste sich das Landgericht damit befassen.
Verurteilungen wegen Beleidigungen und Drogenverstößen ziehen sich wie ein roter Faden durch die vergangenen 17 Lebensjahre des Angeklagten. Immer war er mit Geldstrafen davon gekommen. Bis ein Amtsrichter ihn im Juli 2020 zu einer Bewährungsstrafe verurteilte. Der gleiche Richter hatte im Februar dieses Jahres, als die oben beschriebene Tat verhandelt wurde, keinen Raum mehr für eine weitere Chance gesehen und den 38-Jährigen wegen Beleidigung und Bedrohung zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt.
Verzweifelter Kampf um erneute Bewährungschance
Für den Angeklagten hätte sich der Aufenthalt wegen des zu erwartenden Widerrufs der Bewährung noch um drei Monate verlängert. Doch die Verurteilung zu Gefängnis wirkte sich unmittelbar aus: Die Aufenthaltsgenehmigung des Kriegsflüchtlings aus Sierra Leone wurde nicht verlängert. Er verlor deshalb seine Arbeitstelle.
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Der 38-Jährige legte Berufung ein. Der Angeklagte sammelte Punkte, als er ein Geständnis ablegte. In erster Instanz hatte er noch etwas von einem Komplott gefaselt und die Zeugin in ein schlechtes Licht zu rücken versucht, als er behauptete, aus dem Kiosk würden Drogen verkauft. Doch es war vor allem der Verteidiger, der sich mit aller Kraft für eine weitere Bewährungschance einsetzte.
Angeklagter hätte sich seine letzte Chance beinahe noch ruiniert
„Seit einem Jahr hat mein Mandant sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen“, so der Anwalt des 38-Jährigen. „Die Botschaft ist bei ihm angekommen.“ Außerdem habe der Mann, vorausgesetzt er bekomme eine Bewährung und es gelinge ihm deshalb, eine neue Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, eine feste Zusage für einen neuen Job. Selbst die Staatsanwältin war beeindruckt und plädierte für eine weitere Bewährungschance.
Beinahe hätte sich der Angeklagte diese Chance selbst wieder vermasselt, als er in seinem letzten Wort all jenen die Schuld gab, die ihn immer wieder diskriminieren würden. Dem Vorsitzenden stieß das zwar sauer auf, dennoch setzte die Kammer die fünf Monate Haft am Ende auf drei Jahre zur Bewährung aus. Allerdings riet der Richter dem Angeklagten dringend, sich zukünftig zu mäßigen. „Das ist nun garantiert die letzte Chance.“