Duisburg. Weil er Zeugen die Schuld für seine Verurteilung gab, soll ein Duisburger (32) Schadenersatz gefordert haben. Zuletzt mit einer Waffe.

Ein Rentnerpaar aus Bissingheim hatte nie Ärger mit dem Nachbarn gehabt, bis die Polizei 2020 ein paar Fragen über den Mann stellte. Danach häuften sich unschöne Szenen, es gab Drohungen und Fensterscheiben gingen zu Bruch. Zuletzt verlangte der 32-Jährige von seinen Nachbarn, denen er die Schuld an einer Verurteilung gab, seine Geldstrafe und die Kosten für seinen Anwalt zu bezahlen. Er unterstrich diese Forderung mit einer Pistole.

Wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Beleidigung und Widerstands stand der 32-Jährige nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Nach unzähligen Textnachrichten und mehreren unerfreulichen persönlichen Begegnungen soll die befremdliche Forderung nach Schadenersatz am 5. Mai 2021 ihren Höhepunkt erreicht haben: Durch ein offen stehendes Wohnungsfenster soll der Angeklagte seinen Nachbarn beleidigt und ihm eine täuschend echt aussehende Soft-Air-Pistole gezeigt haben.

Angeklagter tänzelte mit der Waffe in der Hand vor dem Fenster herum

„Zehn Sekunden lang habe ich ihm fasziniert zugesehen“, so der 63-Jährige im Zeugenstand. Auch, weil der schreiende Mann dabei herumgetänzelt sei und fortwährend ausgespuckt habe. „Dann habe ich das Fenster geschlossen und die Polizei gerufen.“

[Duisburg-Newsletter gratis abonnieren + Seiten für Duisburg: Stadtseite + Blaulicht-Artikel + MSV + Stadtteile: Nord I Süd I West + Themenseiten: Wohnen & Immobilien I Gastronomie I Zoo]

Die hatte noch weniger Freude am Verhalten des 32-Jährigen: Der zeigte sich erst wenig kooperativ, dann wehrte er sich mit Händen und Füßen dagegen, mit zur Wache genommen zu werden. „Der Kollege bekam fünf, ich zwei Schläge ab“, erinnerte sich ein Polizist. Mit Faustschlägen konnte der Angeklagte schließlich so weit zur Vernunft gebracht werden, dass die leicht verbeulten Beamten ihm Handfesseln anlegen konnten.

Verfahren wurde ans Landgericht abgegeben

Der 32-Jährige wollte sich zur Sache nicht äußern. Seine persönlichen Verhältnisse schilderte er in einem inhaltlich nur schwer verständlichen Worterguss. Nur so viel wurde klar: Der Angeklagte, der deshalb bereits vor drei Jahren verrentet wurde, hat massive psychische Probleme. Ein Gutachter attestierte dem 32-Jährigen eine schwere chronische seelische Erkrankung, die ihn unter Wahnvorstellungen leiden lasse. „Ich kann nicht ausschließen, dass er zur Tatzeit schuldunfähig war“, so der Arzt.

Ohne Therapie seien weitere erhebliche Straftaten zu erwarten, so der Sachverständige. „Durch eine konsequente Therapie könnte die Gefahr für die Allgemeinheit deutlich verringert werden.“ Doch der Angeklagte sieht keinen Grund, überhaupt einen Arzt zu besuchen. Deshalb müsse der 32-Jährige dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden, verkündete der Vorsitzende des Schöffengerichts – und gab das Verfahren an das Landgericht ab. Denn letztlich entscheiden kann darüber nur eine große Strafkammer.