Duisburg. Wegen Diebstahls stand ein Duisburger (47) vor Gericht. Ein Brand, bei dem Tochter, Schwiegersohn und Enkel starben, warf ihn aus der Bahn.
Kurz vor Weihnachten 2021 wurde ein 47 Jahre alter Hamborner an zwei aufeinander folgenden Tagen in der Filiale eines Discounters an der Kommandantenstraße in Neudorf beim Diebstahl erwischt. In beiden Fällen hatte er Fleisch für über 100 Euro eingesteckt. Grund: Der Duisburger hatte seine Familie zum Feiertagsessen eingeladen und wusste nicht, wie er an das Geld für das Festessen kommen sollte. Nun stand er vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Taten mit einem tragischen Hintergrund: Ein Wohnungsbrand in Meiderich, bei dem 2017 seine Tochter, sein Schwiegersohn und ein Enkelkind umkamen, hatte den Mann, der viele Jahre in einem holzverarbeitenden Betrieb beschäftigt war, aus der Bahn geworfen. Mehrfach wurde er wegen Verkehrsdelikten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum verurteilt. Psychisch ging es ihm immer schlechter. „Es war eine schlimme Zeit“, so der 47-Jährige. „Ich habe zwar noch bis zum Ausbruch von Corona gearbeitet, aber eigentlich hat es vorher schon nicht mehr geklappt.“
Familie ist für den Angeklagten aus Duisburg das Wichtigste
Die Diebstähle, zu denen auch zwei ähnliche Taten im November 2021 und im März dieses Jahres gehörten, gab der Mann unumwunden zu. „Mein Mandant hat lange versucht, die Fassade aufrecht zu erhalten“, erklärte die Verteidigerin. Und der Familie habe er bei deren Besuchen wenigstens ein paar kleine Extras bieten wollen. „Ich habe ja noch zwei weitere Kinder und viele Verwandte“, berichtete der Angeklagte mit leiser Stimme.
Er gab auch zu, dass er bei einem Diebstahl ein Multifunktionswerkzeug in der Tasche hatte. „Mit dem habe ich immer die Schrauben an meinem alten Fahrrad festgezogen“, berichtete der 47-Jährige. „Niemals wäre mir eingefallen, das als Waffe zu benutzen.“ Den Straftatbestand des bewaffneten Diebstahls erfüllte es trotzdem.
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Die Gesamtstrafe fiel mit fünf Monaten Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, allerdings recht milde aus. „Sie haben einen schweren Schicksalsschlag erlitten“, zeigte die Strafrichterin Verständnis für den 47-Jährigen. Zwar ließ sich nicht übersehen, dass der Mann eine ganze Reihe von Vorstrafen mitbrachte, doch die meisten waren so alt, dass sie sich eher als Jugendsünden einstufen ließen.
Es gehe ihm inzwischen wieder ein bisschen besser, so der Angeklagte. Und demnächst werde er wohl auch in seinen alten Job zurückkehren können.