Duisburg. Zwei Duisburger überfielen 2019 zwei Niederländer, die zur Vulkanstraße wollten. Das erste Urteil aus Duisburg kassierte der Bundesgerichtshof.
Alkohol spielt bei einem Fall die Hauptrolle, mit dem sich das Landgericht am König-Heinrich-Platz nun ein zweites Mal beschäftigen muss: Zwei ziemlich betrunkene Neudorfer sollen am 28. Dezember 2019 in der City zwei Niederländer, die nach dem Rotlichtviertel suchten, angegriffen und beraubt haben.
Die beiden inzwischen 24 und 27 Jahre alten Neudorfer, die mitten im Winter mit einem Kasten Bier an einem Brunnen an der Königstraße hockten, hatten die Frage der Gäste aus dem Nachbarland nach den Etablissements an der Vulkanstraße freundlich aufgenommen. Sie spendierten Bier und boten den Touristen sogar an, sie zur Wirkungsstätte der Prostituierten zu begleiten.
Ursprünglicher Vorwurf: besonders schwere räuberische Erpressung
Doch unterwegs attackierten die Neudorfer die beiden Männer. Einem Geschädigten warf einer der Angreifer eine Flasche an den Kopf, so dass er fast bewusstlos wurde. Der Komplize brachte in dieser Zeit den anderen Geschädigten zu Boden. Den beiden Opfern entwendeten die Täter Geldbörse bzw. Handy.
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Ursprünglich war den beiden Neudorfern, von denen einer zur Tatzeit noch Heranwachsender war, besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen worden. Mindeststrafe, zumindest für den Erwachsenen: fünf Jahre. Doch die Jugendkammer des Landgerichts hatte das Ende 2020 nicht feststellen können. Die späten Geständnisse, bei denen die Angeklagten allerdings behaupteten, die Attacken seien nicht abgesprochen gewesen, waren den jungen Neudorfern nicht zu widerlegen.
Bundesgerichtshof hob Urteile im Revisionsverfahren auf
Verurteilt wurden die beiden jungen Duisburger letztlich nur für zwei voneinander unabhängige einfache Raubtaten und gefährliche Körperverletzungen. Die Angeklagten kamen mit Bewährungsstrafen davon. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob die Urteile auf und schrieb dem Landgericht in den Beschluss, es möge sich beim nächsten Versuch mehr Mühe geben.
Nun muss eine andere Jugendkammer des Landgerichts das Verfahren noch einmal komplett neu aufrollen. Da die Erinnerung der Tatbeteiligten inzwischen kaum besser geworden sein dürfte, wird die Neuverhandlung voraussichtlich länger als der erste Prozess dauern. Geplant sind drei Verhandlungstage.