Duisburg. Wegen Anstiftung zur Unfallflucht stand ein Musiker aus Duisburg vor dem Amtsgericht. Nach einem Unfall sagte er seiner Frau, sie solle fahren.

Der Ausflug eines Paares aus Duisburg, das sich und seine Kinder am 11. April 2020 vom Trübsinn des ersten Corona-Lockdowns ablenken wollte, hatte ein langes juristisches Nachspiel. Denn: Als die Familie nach Hause fahren wollte, streifte die am Steuer sitzende Frau ein geparktes Auto. Doch man fuhr nach kurzer Kontrolle einfach weiter. Das führte ihren Mann, einen 51-jährigen Orchestermusiker, nun auch vor das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Beim Ausparken hatte das Auto des Paares den davor abgestellten Pkw gestreift. Doch es setzte den Heimweg fort, ohne den Besitzer oder die Polizei zu informieren. Das Verfahren wegen Unfallflucht gegen die Frau wurde inzwischen gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

Ihrem Mann warf die Justiz Anstiftung zur Unfallflucht vor. Per Strafbefehl wurde er zur Zahlung einer Geldstrafe von 1200 Euro (30 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt. Er legte dagegen Widerspruch ein.

Ausflug an die Sechs-Seen-Platte hat ein Nachspiel

„Wir waren wegen Corona sowieso schon in einer seltsamen Stimmung“, berichtete er der Strafrichterin. Um mal was anderes zu sehen, sei man an die Sechs-Seen-Platte gefahren. „Als wir wieder nach Hause wollten, war es schon Abend, die Kinder waren müde und quengelten.“ Dann habe es beim Ausparken ein Geräusch gegeben.

„Meine Frau und ich sind ausgestiegen und haben nachgesehen.“ Am eigenen Fahrzeug sei ein kleiner Kratzer gewesen. „Wir waren uns nicht sicher, ob die Kratzer am anderen Wagen von uns stammten.“ Deshalb habe er einfach gesagt: „Komm, lass uns nach Hause fahren.“ Er verstehe sich selbst nicht, so der Mann.

[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]

„Ich habe mich völlig falsch verhalten“, so der bislang unbescholtene Angeklagte. Das habe wohl an der Gesamtsituation gelegen. „Ich bitte um Gnade.“ Doch die Strafrichterin wollte den Mann nicht gegen Zahlung einer Geldbuße davon kommen lassen. Obwohl die deutlich höher als die ursprüngliche Strafe ausgefallen wäre, denn der Musiker verdient fast 5000 Euro netto. Angesichts ihrer standhaften Weigerung, das Verfahren anders als mit einem Urteil abzuschließen, zog der Angeklagte seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl zurück.