Duisburg. Ungerecht, schwer erreichbar und wenig praxisnah? Zur Kritik der Frühen Hilfen am Jobcenter Duisburg nimmt der Geschäftsführer Stellung.

Gegen die Vorwürfe der Frühen Hilfen in Duisburg, sich nicht ausreichend um Zugewanderte zu kümmern, wehrt sich das Jobcenter. Beklagt wird, dass es besondere Hilfen etwa für ukrainische Geflüchtete gibt, nicht aber für Menschen aus anderen Ländern. Auch die Erreichbarkeit des Jobcenters, die Verständlichkeit von Briefen und die Kommunikation zwischen den Behörden sei verbesserbar.

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Geschäftsführer Frank Böttcher hält die Kritik für nicht gerechtfertigt. Er sagt...

… zur bevorzugten Behandlung ukrainischer Geflüchteter:

In Duisburg leben inzwischen rund 5000 Menschen aus der Ukraine. Sie bekommen ihre finanzielle Unterstützung künftig nicht mehr über das Asylbewerberleistungsgesetz, sondern über das SGB II und das Jobcenter. Für das Jobcenter habe es höchste Priorität gehabt, auf allen möglichen Kanälen darüber zu informieren, also auf der Webseite, in der App, mit Handzetteln.

„Für die Personengruppe der Südosteuropäer hat das Jobcenter Duisburg seit 2013 ebenfalls Informationsblätter in Rumänisch und Bulgarisch übersetzt. Die Zuwanderer aus Südosteuropa werden in einer eigens für diesen Personenkreis eingerichteten Geschäftsstelle betreut, wo immer Dolmetscher vor Ort sind, die für eine reibungslose Kommunikation sorgen“, sagt Böttcher.

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Ein Integration Point kümmere sich um weitere Nationalitäten, die Mitarbeiter sprechen Englisch und Türkisch, Dolmetscher decken weitere Sprachen ab. Ferner gebe es eine Hotline für Dolmetscher, die bei Beratungsgesprächen zugeschaltet werden könnten.

… zu schwer verständlichen Schreiben:

Die meisten Schreiben seien Standardschreiben, die so formuliert seien, dass sie rechtssicher seien. „Diese Notwendigkeit führt bedauerlicherweise immer wieder auch zu schwer verständlichen Formulierungen“, sagt Böttcher. Innerhalb der Bundesagentur für Arbeit gibt es derzeit eine Initiative, zentral erstellte Leistungsbescheide bürgerfreundlicher zu formulieren, an der auch das Jobcenter Duisburg beteiligt ist.

Aus Zeit- und Kostengründen seien Übersetzungen ins Englische nicht möglich, außerdem seien „bei weitem nicht alle unsere ausländischen Kundinnen und Kunden der englischen Sprache mächtig“.

… zur schlechten Erreichbarkeit während der Pandemie:

Nach Vereinbarung wurde persönlich, per Telefon oder Video beraten, „für Notfälle bestand während des gesamten Lockdowns zudem ein Notfallzugang“, betont der Geschäftsführer. Die beiden Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Duisburg würden zudem im engen Austausch mit den Frühen Hilfen stehen.

… zur geforderten Mitwirkungspflicht ohne die nötigen Deutschkenntnisse:

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Kundinnen und Kunden können Dolmetscherdienste in Anspruch nehmen. Mit deren Hilfe könne auch der Mitwirkungspflicht nachgekommen werden, glaubt Böttcher. Während der Pandemie habe man jedoch versucht, „die Mitwirkung auf das absolut erforderliche Maß zu beschränken“.