Duisburg. Die Grundsteuer wird neu berechnet, alle Eigentümer müssen eine Erklärung beim Finanzamt abgeben. Das müssen Duisburger Grundbesitzer nun wissen.

Die Grundsteuerreform führt zu einer neuen Bewertung der Messbeträge. Obwohl sie erst 2025 erstmals in neuer Höhe erhoben werden, müssen die Eigentümer von Grundstücken in Duisburg bereits in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei ihrem Finanzamt digital einreichen.

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„Ab Mai 2022 werden Informationsschreiben mit Daten, Erläuterungen und Ausfüllhilfen zur Steuererklärung versandt“, kündigt die Stadtverwaltung nun an. Der Feststellungszeitpunkt für den neuen Grundsteuerwert ist der 1. Januar 2022. Die elektronischen Formulare werden ab 1. Juli 2022 im Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt, kündigt die Finanzverwaltung an.

Duisburger Finanzämter haben Telefon-Hotline eingerichtet

Sie werde die Grundstückseigentümer bei der Abgabe der Erklärung unterstützen und zu diesem Zweck auch eine telefonische Grundsteuer-Hotline einrichten, kündigt die Behörde an. Sie weist darauf hin, dass auch die Nutzer von Erbaurechtsgrundstücken zur Abgabe der Erklärung verpflichtet sind. Duisburger erreichen die Hotline des Finanzamtes West unter 02065 307-1959 (Mo. bis Fr. 9 bis 18 Uhr), das Finanzamt Duisburg-Süd beantwortet Fragen zur Grundsteuer telefonisch unter 0203 3001-1959.

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Erklärungen bis Ende Oktober elektronisch einreichen

Die Erklärungen müssen bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eingereicht werden. Wer bereits über ein Nutzerkonto auf dem Elster-Portal verfügt, etwa zur Abgabe seiner Einkommenssteuer-Erklärung, kann dieses auch für die Übermittlung der Feststellungserklärung nutzen. Andernfalls kann ein Konto beantragt auf www.elster.de werden. Bürger, die mit der Technik nicht vertraut sind, können die Erklärung auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgeben. Eine digitale Abgabe kann auch über andere Software-Anbieter erfolgen, wenn diese es anbieten.

Neu berechnete Grundsteuer wird erstmals 2025 erhoben

Nachdem die Finanzverwaltung den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, wird die Stadt Duisburg die Grundsteuer erstmals ab dem Jahr 2025 auf dieser Grundlage erheben. Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnet sich die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Aussagen zur individuellen Grundsteuerhöhe sind erst dann möglich, sobald die Finanzämter die Grundsteuermessbescheide auf den 1. Januar 2025 erlassen haben und diese Daten der Stadt Duisburg zugänglich sind.

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Die Grundsteuerreform soll insgesamt aufkommensneutral gestaltet werden, kündigt die Landesregierung an. Tendenziell zeichnet sich allerdings ab, dass Altimmobilien, die bisher nach der alten Regelung von 1964 bewertet wurden, höher belastet werden. Denn ihre Wertsteigerung wurde auch bei Eigentümerwechseln nicht berücksichtigt. Auch die unterschiedlichen Bodenrichtwerte einer Stadt werden wohl Bestandteil sein einer neuen Berechnungsformel – solange die nicht feststeht, sind Modellrechnungen aber noch nicht möglich.

>> NEUBEWERTUNG NACH URTEIL DES VERFASSUNGSGERICHTS

  • Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die bisherige Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer ab 2025 nicht mehr angewendet werden darf. Deshalb werden alle Grundstücke zum Stichtag 1.1.2022 neu bewertet.
  • Für NRW werden die neuen Bemessungsgrundlagen nach dem Bundesgesetz ermittelt, welches das dreistufige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer beibehält (Grundsteuerwert x Grundsteuermessbetrag x Hebesatz).
  • Die Hebesätze betragen in Duisburg seit 2015 für die Grundsteuer A 260 Prozent, für die Grundsteuer B sind es 855 Prozent.
  • Alle Informationen der Finanzverwaltung zur Grundsteuerreform finden sich auf der Internetseite www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform.
  • Weitere Erläuterungen der Stadt Duisburg gibt es auf www.duisburg.de