Duisburg. Mit einem Messer hat ein 44-Jähriger in Duisburg-Neudorf eine Supermarkt-Mitarbeiterin bedroht. Das Geld habe er dringend gebraucht, erklärte er.

Wegen besonders schweren Raubes und Drogenbesitzes steht ein 44 Jahre alter Neudorfer vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Am 7. Oktober 2021 soll er in einem Supermarkt am Sternbuschweg eine Verkäuferin mit einem Teppichmesser bedroht und 100 Euro erbeutet haben. Der Täter soll sogar begründet haben, wofür er das Geld benötigte: für Heroin.

Gegen 7.30 Uhr hatte der Angeklagte das Geschäft betreten und drei Brötchen auf das Kassenband gelegt. Beim Bezahlen soll er versucht haben, in die Kassenschublade zu greifen. Doch die Angestellte konnte die Klappe geistesgegenwärtig schnell genug schließen. Da zog der 44-Jährige das Messer.

Angestellte konnte Kasse in Duisburg zunächst geistesgegenwärtig schließen

Er soll zunächst versucht haben, die Kasse selbst noch einmal zu öffnen. Er brauche das Geld doch so dringend, soll er der Kassiererin gesagt haben. Als er der Frau mit der Waffe immer näher rückte, bekam die es mit der Angst zu tun und öffnete das Geldfach wieder. Der Angeklagte griff 100 Euro heraus und entschwand. Einige Zeit vor und einen Tag nach dieser Tat war in der Kleidung und in der Wohnung des 44-Jährigen Heroin gefunden worden.

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„Das Geschehen hat sich so abgespielt, wie es in der Anklage steht“, so der Verteidiger zu Prozessbeginn. Allerdings gebe es eine kleine Abweichung: „Es war kein Teppichmesser, sondern ein Küchenmesser.“ Die Klinge habe noch in einer roten Schutz-Plastikhülle gesteckt. Das erkläre den möglichen Irrtum der Zeugin.

Der Angeklagte ist bereits einschlägig vorbestraft. Bereits einmal hatte er einen großen Teil einer Freiheitsstrafe in einer Entziehungsanstalt verbracht. „Doch einige Zeit vor der Tat gab es einen Rückfall“, bedauerte sein Anwalt. Angesichts des Geständnisses könnte der Prozess bereits am nächsten Verhandlungstag noch in dieser Woche enden.