Duisburg. Weil dieser ihm seinen Lohn schuldig blieb, entführte ein Duisburger (48) einen Bauherrn (39) aus Walsum. Nun wurde er dafür verurteilt.
Wie viel ein 48 Jahre alter Duisburger noch von seinem früheren Auftraggeber zu bekommen hatte, das konnte ein Strafprozess vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz nicht aufklären. Daran, dass dem Angeklagten noch Gelder zustanden, hatte die Kammer am Ende des zweitägigen Verfahrens allerdings keinen Zweifel. So kam der 48-Jährige, zwar nicht um eine Bestrafung, aber um eine drohende Mindeststrafe von fünf Jahren herum.
Die Anklage hatte ihm besonders schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung vorgeworfen. Gemeinsam mit einem Mittäter, der ebenfalls noch Geld für geleistete Arbeit vermisste, war der geprellte Subunternehmer eines Abends im Jahr 2015 überraschend bei dem 39-jährigen Bauherren aus Walsum aufgetaucht und hatte mindestens 5000 Euro verlangt.
Duisburger und Komplize nahmen Schuldner mit auf nächtliche Tour
Der 39-Jährige zeigte sich natürlich wenig begeistert. Doch die beiden Besucher beharrten auf ihren Forderungen und versetzten ihrem Opfer Schläge, die mehrere Platzwunden verursachten. Dann nahmen sie ihm 60 Euro und eine EC-Karte ab. Der 39-Jährige war offenbar nicht eingeschüchtert genug, um es nicht einen Trick zu versuchen: Er nannte den Tätern eine falsche PIN-Nummer.
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Nachdem die den Schwindel bemerkt hatten, setzten sie den Walsumer in einen Kleinbus und fuhren mit ihm nach Gladbeck. Dort sollte möglicherweise mit einem weiteren säumigen Schuldner abgerechnet werden. Doch der war schlau genug, den nächtlichen Besuchern erst gar nicht seine Tür zu öffnen. Am Ende ließen der Angeklagte und sein Komplize den Geschädigten einfach laufen.
Angeklagter räumte Tat weitgehend ein
Der 48-Jährige bestätigte vor der Strafkammer das äußere Geschehen. Nur zwei Punkte bestritt er: Er habe kein Messer dabeigehabt und während der Rückfahrt mit der Geisel nach Duisburg auch nicht gedroht, den Mann von einer Brücke in den Rhein zu werfen. Das Gegenteil war dem Angeklagten nicht zu beweisen. Denn der Geschädigte verwickelte sich in seiner Zeugenaussage in mehr als einen Widerspruch.
Da der Angeklagte berechtigte Forderungen gegen den Zeugen hatte, kam eine Verurteilung wegen einer Raubtat nicht mehr in Betracht. Übrig blieben eine Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Dafür setzte das Gericht eine 22-monatige Freiheitsstrafe auf zwei Jahre zur Bewährung aus. Vier Monate gelten wegen der rechtswidrigen Verfahrensverzögerung – die Anklage stammte aus 2017 – als vollstreckt. Der Prozess gegen den 37 Jahre alten Mittäter steht noch aus. Sein Aufenthaltsort ist unbekannt.