Duisburg. Eishockeyschläger contra Paddel. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung stand ein Duisburger (37) vor Gericht.

Unterschiedliche Sportgeräte kamen bei einer Auseinandersetzung an einem Wohnungsfenster in Duisburg-Meiderich am 13. Juli 2021 auf beiden Seiten zum Einsatz: Ein 37-Jähriger fuchtelte mit einem Eishockeyschläger herum, weil er unbedingt hinein wollte. Der Wohnungsinhaber (40) verteidigte sich mit einem Paddel. Das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz musste sich nun mit dem seltsamen Wettkampf beschäftigen.

Dem 37-Jährigen wurde in diesem Zusammenhang versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Er habe mit dem Eishockeyschläger zunächst eine Fensterscheibe zerstört und dann versucht, den hinter dem Fenster stehenden Wohnungsinhaber zu schlagen.

Duisburger wollte unbedingt seine Sachen haben

„Ich wollte halt unbedingt in die Wohnung“, gab der Angeklagte zu. Der 40-Jährige habe ihm eine Weile Unterschlupf gewährt, wollte ihn dann aber nicht mehr einlassen. „Da waren doch noch meine Sachen drin.“ Bewusst habe er aber nicht versucht, den Wohnungsinhaber zu treffen. „Ich habe ja auch nicht mehr so gut gesehen, weil er durch das Fenster auch Reizgas versprüht hat.“

[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]

Der 40-Jährige gab das zu. „Ich hatte Angst vor ihm.“ Als der Angeklagte mit dem Eishockeyschläger in der Fensteröffnung herumfummelte, habe er den Schläger wegdrängen wollen. „Ich habe ein Paddel genommen, das als Erinnerungsstück von der Marine an der Wand hing.“ Ob der Angeklagte gezielt versucht habe, ihn zu treffen, wollte der Richter wissen. „Ich glaube eher nicht“, so der Zeuge.

1500 Euro Geldstrafe wegen Sachbeschädigung

Die versuchte gefährliche Körperverletzung war damit schon einmal vom Tisch. Übrig blieb noch die Sachbeschädigung. „Ich hatte ihm ja noch angeboten, mit ihm zusammen das Fenster zu reparieren“, berichtete der Angeklagte. „Aber dann kam die Inhaftierung dazwischen.“ Längst sind der Angeklagte und der Zeuge wieder Freunde.

Angesichts der Gesamtumstände gab es für die Sachbeschädigung eine Geldstrafe von 1500 Euro (150 Tagessätze zu je zehn Euro). Bis Juli wird der 37-Jährige allerdings noch im Gefängnis sitzen müssen, wo er derzeit eine Reihe von Geldstrafen absitzt.