Duisburg. Die Maskenpflicht auf dem Duisburger Weihnachtsmarkt wurde verlängert: Sie gilt bis zum 21. Dezember. Mindestens. Ordnungsamt ahndet 29 Verstöße.
Es ist eher eine Formalie, aber: Die zunächst bis Mittwoch befristete Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Maskenpflicht auf dem Duisburger Weihnachtsmarkt wurde verlängert – „und stützt sich nunmehr auf die neue Coronaschutzverordnung des Landes“. Das hat die Stadtverwaltung am Mittwoch mitgeteilt.
Dass es den Weihnachtsmarkt 2021 nochmals ohne Maskenpflicht geben würde, war wegen des Infektionsgeschehens ohnehin unrealistisch, nun aber ist’s amtlich: „Die Allgemeinverfügung gilt zunächst, der neuen CoronaSchVO entsprechend, bis zum 21. Dezember.“
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2G-Weihnachtsmarkt mit Maskenpflicht: 29 Verstöße in sechs Tagen geahndet
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Mit der neuen NRW-Verordnung wurde außerdem die 2G-Regel für den Freizeitbereich eingeführt – beim Budenzauber in der Innenstadt ändert sich dadurch nichts: Den Duisburger Weihnachtsmarkt dürfen weiterhin nur immunisierte Personen besuchen, sofern nicht eine Ausnahme besteht, beispielsweise für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren oder wegen ärztlich attestierter Gründe.
Der am 11. November eröffnete Weihnachtsmarkt war nicht nur einer der ersten in NRW, sondern auch einer der ersten mit 2G-Regel. Auch die Maskenpflicht hatte die Stadt als Reaktion auf Infektionsgeschehen und Andrang am 19. November als eine der ersten Großstädte an Rhein und Ruhr eingeführt.
Vom 15. bis 20. November waren dem Ordnungsamt bei 1324 Kontrollen 29 Besucher aufgefallen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen konnten. Sie müssen nun jeweils 250 Euro Bußgeld zahlen.