Duisburg. Matthias Börger darf (noch) nicht Umweltdezernent in Duisburg werden. Die Stadt machte Fehler im Auswahlverfahren. So urteilt das OVG in Münster.

Der im April diesen Jahres vom Duisburger Rat als neuer Dezernent für Umwelt, Gesundheit und Kultur gewählte Matthias Börger darf seine Stelle vorerst nicht antreten. Das teilte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) am Mittwoch mit. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit Fehlern bei der Beteiligung eines Personalberatungsunternehmens im Auswahlverfahren. Der Rat muss nun eine erneute Auswahl treffen, eine Revision ist nicht möglich.

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Mit ihrem Beschluss (Aktenzeichen 6 B 1176/21) gab die Kammer der Beschwerde einer im Verfahren unterlegenen Mitbewerberin statt. Ihr Eilantrag war in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert (AZ VG Düsseldorf 26 L 999/21), diese Entscheidung hatte sie angefochten.

OVG: Grundsatz der Bestenauslese wurde in Duisburg verletzt

„Das Auswahlverfahren zur Besetzung der in Duisburg ausgeschriebenen Beigeordnetenstelle verletzt den Grundsatz der Bestenauslese“, erläuterte eine Sprecherin des OVG. Danach hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt.

Die Wahl eines Beigeordneten erfolge als freie Entscheidung der Ratsmitglieder, die dabei nur dem Gesetz ihrem Gewissen verpflichtet seien. Ihr Votum sei damit einer inhaltlichen gerichtlichen Kontrolle entzogen, nicht aber das zur Wahl führende Verfahren: „Es muss dem Grundsatz der Bestenauslese genügen und der Rat darf die Auswahlentscheidung auch nicht in Teilen Dritten überlassen.“

Rat wurde über Qualifikation der Mitbewerber nicht objektiv informiert

Zulässig sei es, dass der Rat sich durch von ihm beauftragte externe Personalberater organisatorisch unterstützen und fachlich beraten ließ. Er habe den Headhuntern aber eine Vorauswahl der Bewerber überlassen, ohne selbst hierfür objektiv überprüfbare Kriterien festzulegen. Damit, so stellt das OVG fest, sei aber die Grenze überschritten worden: „Hierdurch hat er die allein ihm obliegende Auswahlentscheidung in unzulässiger Weise aus der Hand gegeben.“

Das durch das beauftragte Personalberatungsunternehmen durchgeführte Vorauswahlverfahren habe zudem die Chancengleichheit der Kandidaten verletzt, erläutert das Gericht. „Der Rat wurde durch die Personalberater über die Qualifikation der Bewerber nicht objektiv informiert und ging daher bei der Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten zum Beigeordneten von einem verzerrt dargestellten Sachverhalt aus.“ Auch aus diesem Grund sei dem Rat eine eigene Eignungsbeurteilung und eigenverantwortliche (Vor-) Auswahlentscheidung nicht möglich gewesen.

Dezernent im Wartestand bleibt vorerst bei der Bezirksregierung Düsseldorf

Matthias Börger wurde auf Vorschlag der Grünen als Nachfolger von Dr. Ralf Krumpholz (52) gemeinsam mit SPD und CDU ausgewählt und im Rat einstimmig gewählt worden. Der Diplom-Bauingenieur und Bauassessor ist bislang bei der Bezirksregierung Düsseldorf stellvertretender Leiter der Abteilung Umwelt- und Artenschutz und Hauptdezernent für den Bereich Abfallwirtschaft und anlagenbezogener Umweltschutz. Diese Aufgabe hatte er auch nach seiner Wahl weiter wahrgenommen, weil er bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens noch nicht als Beigeordneter zur Stadt Duisburg wechseln konnte.

>> VERWALTUNG PRÜFT DAS URTEIL AUS MÜNSTER

  • Wie es im Besetzungsverfahren für die Dezernentenstelle weitergehen soll, prüfen nun die Juristen der Stadtverwaltung. Sie erreichte das 21-seitige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts am Mittwoch. „Der Beschluss wird aktuell durch das Rechtsamt geprüft. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werden wir über das weitere Verfahren informieren“, so Stadtsprecherin Anja Kopka am Dienstag.
  • Zu entscheiden ist nun, ob das gesamte Ausschreibungsverfahren wiederholt werden muss, oder ob es ausreicht, lediglich eine erneute Auswahl unter den bereits vorliegenden Bewerbungen zu treffen.
  • Frühestens könnte die Wahl von Matthias Börger wohl in der ersten Ratssitzung des neuen Jahres am 14. Februar bestätigt werden, wahrscheinlicher ist aber ein erneutes Votum des Stadtparlaments in der zweiten Sitzung am 31. März.