Duisburg. Duisburgs neuer Umweltdezernent muss mit seinem Amtsantritt noch warten. Deshalb legte eine Mitbewerberin Beschwerde gegen die Wahl ein.
Im April hat der Rat der Stadt Matthias Börger zum neuen Dezernenten für Umwelt und Kultur gewählt. Bis der 52-Jährige sein Amt antreten kann, wird es zumindest noch einige Wochen dauern. Die Beschwerde einer Mitbewerberin ist nun beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) anhängig. Einen Termin für eine Entscheidung gebe es noch nicht, teilte ein OVG-Sprecher am Montag auf Anfrage mit.
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Nach der Wahl von Börger, die mit großer Mehrheit erfolgte, hatte die Mitbewerberin, die aus Duisburg stammt, beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) vorläufigen Rechtsschutz im Eilverfahren beantragt. Die Frau beanstandet das Verfahren, das der Wahl vorausgegangen war. In der Vorauswahl der Bewerber, mit der die Stadt Duisburg eine Personalberatung beauftragt hatte, seien ihre Qualifikationen nicht entsprechend gewürdigt und die Stadt als Auftraggeber nicht ausreichend informiert worden, argumentierte sie, außerdem sehe sie sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt.
Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Beschwerde aus Duisburg ab
Das Verwaltungsgericht folgte dem nicht. Die Bewerberin habe das Anforderungsprofil nicht in vollem Umfang erfüllt, begründete die Kammer ihren Beschluss vom 24. Juni. Außerdem hätten Stadt und Ratsmitglieder der Findungskommission jederzeit die Möglichkeit gehabt, sich per Akteneinsicht über die weiteren Bewerber zu informieren.
Gegen diesen Beschluss geht die Beschwerdeführerin nun beim OVG in Revision. Mit einer Entscheidung der Münsteraner Richter endet der Beschwerdeweg. Solange sie den Beschluss des VG Düsseldorf nicht bestätigen, bleibt Matthias Börger, der bislang als Dezernent und Abteilungsleiter in der Umweltabteilung der Bezirksregierung Düsseldorf allerdings Beigeordneter im Wartestand.