Duisburg. Mit dem neuen Krankenhausgesetz wagt NRW eine tiefgreifende Reform. Das sind die Herausforderungen für die Duisburger Kliniken.
Mit der Neufassung des Krankenhausgesetzes NRW, die er Ende September im Düsseldorfer Landtag vorstellte, bringt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) eine tiefgreifende und bundesweit einzigartige Reform der Kliniklandschaft auf den Weg. Sein Ministerium begründet sie mit den großen Herausforderungen für die Gesundheitsversorgung: Demografischer Wandel, Digitalisierung und die schwierige wirtschaftliche Lage vieler der landesweit 350 Kliniken.
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Mit der Gesetzesnovelle verabschiedet sich die Politik von der Bettenzahl in bislang 22 Fachabteilungen der Kliniken als maßgebliche Planungsgröße. An ihre Stelle tritt eine neue Systematik, in der 32 Leistungsbereiche mit 64 untergeordneten Leistungsgruppen ausgewiesen werden. Sie bilden detailliert medizinische Fachgebiete und spezifische medizinische Leistungen ab.
Jeder dieser Leistungsgruppen werden darüber hinaus konkrete Qualitätsvorgaben zugeordnet. Ein Gutachten zur Krankenhauslandschaft habe ergeben, begründet das Ministerium den Paradigmenwechsel, dass sich das Angebot zu wenig an den tatsächlichen Bedarfen und der Behandlungsqualität orientiere: „In den Ballungszentren des Landes gibt es in der Tendenz eine medizinische Überversorgung.“
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Duisburg bildet ein Versorgungsgebiet mit den Kreisen Wesel und Kleve
Verhandelt werden soll die neue Struktur im nächsten Jahr zwischen Klinikträgern und Ärztekammern in den 16 Versorgungsgebieten des Landes. Duisburg gehört mit den Kreisen Wesel zum Versorgungsgebiet 3. Der Bedarf für die einzelnen Leistungsbereiche wird dabei anhand der Fallzahlen und Belegtage sowie der durchschnittlichen Verweildauer festgelegt. Berücksichtigt wird auch ein anhaltender Trend zur ambulanten Behandlung. Außerdem soll sichergestellt bleiben, dass die Versorgung in zumutbarer Entfernung für die Patienten gewährleistet bleibt. Eine internistisches und chirurgisches „Basisangebot“ sollen alle Häuser weiter vorhalten.
Ministerium: Auswahlentscheidung „im Sinne der Bestenauslese“
Das Ministerium setzt zunächst auf eine Verständigung in den regionalen Planungsverfahren. Wird in einer Region die Zahl der erforderlichen Standorte für bestimmte Leistungsbereiche oder -gruppen überschritten, sei „eine Auswahlentscheidung im Sinne der Bestenauslese zu treffen“, heißt es in der Novelle. Kriterien sollen dabei die personelle und technische Ausstattung, die Erbringung verwandter Leistungen und „sonstige Struktur- und Prozess-Kriterien“ sein. Die Hoffnung: Die Konzentration auf Stärken soll den teils ruinösen Konkurrenzkampf beenden und zur Bildung von Zentren mit medizinischer Exzellenz beitragen. „Nicht jeder muss alles machen“, lautet das Motto des Ministers.
Mindestanforderungen an Ausstattung für Bewerbung um Leistungen
Die Häuser müssen Mindestanforderungen erfüllen, um sich für bestimmte Leistungsbereiche und -gruppen zu bewerben. Den Versorgungsauftrag erteilt dann die Bezirksregierung per Feststellungsbescheid. Unberührt bleibt die Versorgung von Notfällen, gleiches gilt für Leistungen, die über den Versorgungsauftrag einer Klinik hinausgehen, aber während einer Behandlung notwendig werden. Weiter fortbestehen sollen auch Zentren für spezielle Behandlungen, die nicht in den Leistungsgruppen abgebildet werden. Dazu könnte etwa die Versorgung von Schwerbrandverletzten in der BG Klinik in Buchholz gehören. Sie erfordert ebenso eine besondere Expertise wie die Behandlung der Patienten im Herzzentrum Meiderich (Ev. Klinikum).
„Virtuelles Krankenhaus“ soll Spitzenmedizin für alle verfügbar machen
Gesonderte Festlegungen soll es auch für die Universitätskliniken geben. Hochspezialisierte Medizin auf Uni-Niveau will das Ministerium durch das „Virtuelle Krankenhaus NRW“ über eine digitale Plattform für alle Häuser und auch niedergelassene Ärzte verfügbar machen: Eine digitale Plattform soll dabei den Austausch zwischen Kliniken der Grund- und Regelversorgung ermöglichen.
Um eine Einigung zwischen den Kliniken in den Versorgungsgebieten herbeizuführen, kann das Ministerium auch eine „externe Moderation“ hinzuziehen oder selbst als Mittler einsteigen. Nach rechtlicher und inhaltlicher Prüfung der regionalen Konzepte werden der Landesausschuss für Krankenhausplanung und die Kliniken angehört, bevor das Ministerium abschließend entscheidet.