Duisburg. Die Zahl der Corona-Infektionen unter Duisburgs Grundschülern steigt. Deshalb schickte das Gesundheitsamt nicht nur Sitznachbarn in Quarantäne.

Nach positiven Corona-Tests bei Schülern Duisburger Grundschulen hat das städtische Gesundheitsamt nicht nur die Sitznachbarn der positiv getesteten Kinder, sondern ganze Jahrgänge im offenen Halb- und Ganztag (OGS) in Quarantäne geschickt. Das soll jetzt nicht mehr geschehen, kündigt die Behörde an.

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Besonders betroffen ist die Katholische Grundschule Grabenstraße in Neudorf. Dort meldeten die Eltern eines Drittklässlers am vergangenen Samstag einen positiven Test ihres Kindes. Am Dienstag verfügte dann das Gesundheitsamt zur Überraschung der Schule und der betroffenen Eltern eine zehntägige Quarantäne für die komplette Gruppe des dritten Jahrgangs in der OGS. Im offenen Ganztag werden die Gruppen an der Schule jahrgangsweise getrennt betreut. Für Kinder der Jahrgänge 1, 2 und 4 kann die Betreuung deshalb weiterlaufen.

Ministerium: Bei Positiv-Test sollen nur die Sitznachbarn in Quarantäne

Betroffen sind an der KGS Grabenstraße aktuell 32 Kinder. Weitere kommen möglicherweise dazu, nachdem es beim Pool-Test in einer dritten Klasse einen positiven Fall gegeben hat. Aktuell wartet die Schule auf die Bestätigung durch einen PCR-Test.

Nun rückt das Gesundheitsamt aber von der Praxis ab, nach einem positiven Test ganze OGS-Gruppen in die Quarantäne zu schicken. Schon nach einem weiteren positiven Fall in einem Pooltest in einer ersten Klasse der KGS Grabenstraße in dieser Woche folgte das Gesundheitsamt der Maßgabe des NRW-Bildungsministeriums, nur die Sitznachbarn einer Klasse in die zehntägige Absonderung zu schicken. Auch die Betreuung der Erstklässler im offenen Ganztag kann weitergehen.

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Ähnliches berichtet die Mutter eines Jungen, der nun in Quarantäne ist, weil sein Sitznachbar an der Grundschule Unter den Kastanien in Wehofen positiv getestet wurde. Alle Kinder mit Negativ-Test dürften weiter in die Schule kommen, berichtet sie. Was sie nicht versteht: Warum zwar die Sitznachbarn, nicht aber die Geschwister des infizierten Schülers zehn Tage daheim bleiben müssen.

Gesundheitsamt: Quarantäne für große Zahl von Kindern nicht verhältnismäßig

Am Donnerstag bestätigte das Gesundheitsamt die Änderung: „Bei Positivfällen im offenen Ganztag gehen wir nicht mehr dazu über, für alle Kinder Quarantäne anzuordnen.“ Das gelte auch für den gemeinsamen Sportunterricht. Man sei angesichts des „lebhaften Infektionsgeschehens“ der Ansicht, dass eine solche Anordnung „für eine große Anzahl an Kindern nicht mehr verhältnismäßig ist“.

Allerdings könne, falls weitere Fälle auftreten, auch im Nachgang die Absonderung einer größeren Gruppe angeordnet werden. „Letztlich ist die Ausgestaltung einer Quarantäne immer auch eine Einzelfall-Entscheidung“, teilt das Gesundheitsamt mit. Stadtweit sind an den 75 Duisburger Grundschulen seit der vergangenen Woche 54 Corona-Infektionen nachgewiesen worden.

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Eltern wünschen Verkürzung der Quarantäne durch Freitestung nach fünf Tagen

Rückwirkend gilt die Änderung der Quarantäne-Praxis des Gesundheitsamtes allerdings nicht. Das sorgt für Unverständnis bei den Eltern, die ohnehin verärgert sind, weil sie ihre Kinder nicht nach fünf Tagen „freitesten“ können. „Sippenhaft“, nennt das etwa Andreas Sadrina, dessen Zwillinge zehn Tage daheim bleiben müssen. „Die Kinder haben Masken getragen und sind nachweislich nicht infiziert. Die Verkürzung der Quarantäne sollte möglich sein.“

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Das sei aber derzeit nicht vorgesehen, teilt das Gesundheitsamt auf Anfrage mit. „Die oft zitierte 5-Tage-Regelung bezieht sich ausschließlich auf Reiserückkehrer aus einem Hochrisikogebiet. Anders als im vorliegenden Fall, ist bei diesen Personen kein gesicherter Kontakt zu einem Infizierten bekannt“, erläutert Stadtsprecher Jörn Esser. Im Fall der KGS Grabenstraße sei die unterschiedlichen Situationen in der Klasse und in der OGS zu bewerten gewesen. „Im offenen Ganztag ist eine Abgrenzung, wer mit wem engen Kontakt hatte, deutlich schwieriger im Vergleich zur eher statischen Situation im Klassenverbund.“

KITAS UND CORONA: DIESE QUARANTÄNE-REGELUNG GILT

  • Bei einem positiven Corona-Test in einer Kinder-Tageseinrichtung gelte die Regel, dass sich nur die Gruppe des positiv getesteten Kindes in Quarantäne begeben müsse, erklärt das Duisburger Gesundheitsamt.
  • Sollten sich Kinder verschiedener Kita-Gruppen im Außenbereich durchmischen, sorge die ausreichende Belüftung in der Regel dafür, dass es zu keiner weiteren Übertragung kommt. „Dieses Verfahren hat sich in den vergangenen Monaten bewährt“, so die Behörde weiter.