Duisburg. Ungeimpfte Kommunalpolitiker müssen zur Teilnahme an den Sitzungen einen negativen Test vorlegen. Warum sich Duisburgs AfD schikaniert fühlt.

Auch für die Sitzung des Rates und seiner Ausschüsse gilt laut der Corona-Schutzverordnung NRW, die seit dem 20. August in Kraft ist, die 3-G-Regel. Das sei, so kritisiert nun die AfD-Fraktion im Rat, „eine gezielte Schikane gegen ungeimpfte Kommunalpolitiker“. Die Regelung könne „zu einer gefährlichen Verfälschung demokratischer Prozesse führen“, meint der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sascha Lensing.

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Geimpft, genesen oder getestet – diese Maßgabe gilt nun auch für politische Gremiensitzungen. Denn sie werden allen anderen öffentlichen „Veranstaltungen“ in Innenräumen gleichgesetzt. Das NRW-Gesundheitsministerium hat in dieser Woche noch einmal präzisiert: Für Sitzungen kommunaler Gremien gelten keine Ausnahmen von den 3-G-Regelungen. Entsprechend „§ 4 Abs. 5 CoronaSchVO“ sind beim Zutritt Nachweise einer Immunisierung oder Testung zu kontrollieren und bei der Zugangskontrolle vorzulegen. „Personen, die den Nachweis nicht vorzeigen, sind auszuschließen“, heißt es in der Verordnung.

Vor den bisherigen Sitzungen während der Pandemie hatten die Ratsmitglieder die Möglichkeit, sich vor Beginn der Sitzung auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Das freiwillige Angebot hatten viele Mandatsträger seit dem vergangenen November wahrgenommen, wie die Fraktionen auf Nachfrage der Redaktion berichteten.

Duisburger Fraktion: „Politiker haben bisher ungeimpft und ungetestet getagt“

Sascha Lensing (AfD) ist stellvertretender Vorsitzender der Duisburger Ratsfraktion seiner Partei und Bundestagskandidat.
Sascha Lensing (AfD) ist stellvertretender Vorsitzender der Duisburger Ratsfraktion seiner Partei und Bundestagskandidat. © FUNKE Foto Services | Martin Möller

Die Gleichsetzung mit anderen Veranstaltungen sei eine „unreflektierte Regelung“, moniert die AfD. „Bislang und zum Höhepunkt der Pandemie hatten Politiker das Privileg zu tagen, und zwar ungeimpft und ungetestet. Nur kurze Zeit später, bei einem parallel ,entspannten Infektionsgeschehen’ werden Sitzungen für kommunale Gremien tatsächlich mit ,Veranstaltungen’ gleichgesetzt.“

Dabei, so argumentiert der Bundestagskandidat Sascha Lensing, sei die Ausübung des Mandats eine besondere Form des gesellschaftlichen Engagements: „Hier geht es nicht um irgendeine private Tätigkeit, sondern um eine verantwortliche Funktion innerhalb des Staatsaufbaus.“ Er fühle sich deshalb in seiner politischen Arbeit behindert und empfinde „diese gegenwärtige Rechtsauffassung als gezielte Schikane gegen Ungeimpfte. Um es deutlich zu sagen: Das ist eine Schande für unsere Demokratie.“

Er selbst habe sich nicht impfen lassen, so Lensing auf Nachfrage. Wie viele Mitglieder der zehnköpfigen AfD-Ratsfraktion immunisiert seien, könne er nicht sagen: „Wir haben das bislang nicht thematisiert.“

Deutscher Städtetag: „Erhebliches Risiko“ für die Bestandskraft gefasster Beschlüsse

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Von Rosali Kurtzbach, Dana Pusch und Philipp Wahl

Ein „erhebliches Risiko“ für die gefassten Beschlüsse sieht auch der Geschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy. Die Corona-Schutzverordnung sei zwar vim Vergleich zu früheren Fassungen „kurz und einfach“, lobte Dedy, allerdings müsse das Land klarstellen: „Die Sitzung eines Stadtrates ist keine Veranstaltung. Deshalb sollte sie auch nicht wie eine solche behandelt werden.“ Denn „gewählte Mandatsträger könnten so an ihrer freien Mandatsausübung gehindert werden“, verdeutlichte Dedy. Für Ratssitzungen müssten aber die gleichen Maßstäbe gelten wie für Landtagssitzungen, Gerichtsverhandlungen oder Wahlen.