Duisburg. Wegen räuberischen Diebstahls eines Holzkeils – Wert: 3,45 Euro – stand ein Duisburger (55) zum zweiten Mal vor Gericht – erneut ohne Urteil.

Bislang hätte man den Prozess um einen angeblich geraubten Holzkeil im Wert von 3,45 Euro vielleicht für skurril halten können. Nach dem zweiten Versuch des Amtsgerichts am König-Heinrich-Platz, die Anklage gegen einen 55-jährigen Duisburger wegen räuberischen Diebstahls aufzuklären, kann man nach Freitagvormittag wohl nur noch von einer Posse sprechen. Denn dank der Staatsanwaltschaft wird es auch noch einen dritten Anlauf geben.

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Am 31. Oktober 2019 soll der Angeklagte in einem Baumarkt in Großenbaum einen oder mehrere Holzkeile – auch das wurde bislang nicht ganz klar – gestohlen haben. Als er auf dem Parkplatz von einem Ladendetektiv angesprochen wurde, soll der 55-Jährige die private Sicherheitskraft attackiert haben.

Nicht der Detektiv, sondern der angeklagte Duisburger wurde verletzt

Wie schon Anfang Mai beteuerte der Angeklagte auch diesmal, er habe keine Holzkeile gestohlen. Vielmehr habe er – auf der Suche nach einem Stück Holz, um das ständige Abrutschen einer Seitenscheibe seines Autos zu verhindern – nicht passende Keile, die er noch von früheren Einkäufen Zuhause hatte, als Vergleichsprobe mitgenommen. In dem Baumarkt habe er aber auch keine passenden Holzstücke gefunden und seine mitgebrachten Proben wieder eingesteckt.

Duisburger (55) soll Holzkeil für 3,45 Euro geraubt habenAls ihm draußen jemand von hinten auf die Schulter packte, habe er instinktiv eine Abwehrbewegung gemacht, so der Angeklagte. „Dass das ein Detektiv war, habe ich erst erfahren, als ich schon auf der Erde lag.“ Der Detektiv trug keine Verletzungen davon. Der Angeklagte schon. Vier Wochen war er wegen Prellungen an Knie und Ellbogen krank geschrieben.

Staatsanwältin lehnte Einstellung ab

Alle Zeugen, die bislang zu der Sache vernommen wurden, zeichneten kein eindeutiges Bild des Vorfalles, um nicht zu sagen: Sie hatten überhaupt recht wenig zur Aufklärung beizutragen. Der wichtigste Zeuge, nämlich der Ladendetektiv, hatte beim ersten Prozessversuch entschuldigt gefehlt. Diesmal blieb er der Verhandlung unentschuldigt fern.

Weitere Fälle aus dem Amts- und Landesgericht Duisburg in dieser Woche:

Verteidiger und der Vorsitzende des Schöffengerichts waren sich einig, dass es nun an der Zeit sei, über eine Einstellung des Verfahrens nachzudenken. Schließlich sei die Beute gering, ein Diebstahl fraglich. „Und dass mein Mandant sich mit jemandem wegen 3,45 Euro prügelt, um im Besitz der Beute zu bleiben, ist absolut abwegig“, so der Verteidiger.

Allein die Staatsanwältin sah das anders. Ohne Vernehmung des Detektivs wollte sie das Verfahren keinesfalls beenden. Nun wird es in einiger Zeit einen dritten Prozessversuch geben. Zu dem soll der Ladendetektiv dann von der Polizei vorgeführt werden.