Duisburg. Ein Duisburger (23) soll den Ex-Freund seiner Verlobten mit einem Messer bedroht und ausgeraubt haben. Vor Gericht schildert er die Hintergründe.
Auf ein klärendes Gespräch mit seiner Ex-Freundin hoffte ein 24 Jahre Duisburger, als er am 27. September 2020 der Einladung der jungen Frau nach Hochfeld folgte. Doch vor der Tür traf er zu seiner Überraschung deren neuen Lebensgefährten. Der soll ihn geschlagen, bedroht und ihm eine Tasche geraubt haben. Nun steht der 23-Jährige aus Hochfeld wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.
Der Angeklagte soll dem 24-Jährigen auf den Weg einer nahen Grünanlage gezerrt, ihn auf eine Bank geschubst, mit Pfefferspray und einem Messer bedroht und ihm eine Tasche abgenommen haben. In der befanden sich drei Küchenleuchten, ein Akku sowie eine Geldbörse mit diversen Ausweisen, Karten und etwas Kleingeld. Zum Schluss soll der Angeklagte dem 24-Jährigen mit einem Teleskopschlagstock auf den Arm geschlagen und ihn angespuckt haben.
Tat in Duisburg-Hochfeld hat eine mehrjährige Vorgeschichte
„Eine Tat mit einer langen Vorgeschichte“, erläuterte zu Prozessbeginn der Verteidiger. Das Opfer sei fünf Jahre lang mit der jetzigen Verlobten des Angeklagten zusammen gewesen. Nach dem Ende der Beziehung habe er zunächst versucht, die Beziehung wiederherzustellen, dann sei es ihm nur noch darum gegangen, die 22-Jährige durch drohende Textnachrichten zu ängstigen. Die Frau habe ihn schließlich zu sich bestellt, gleichzeitig den Angeklagten informiert.
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Der sei mit dem Mann auf den Spazierweg gegangen, um ein Gespräch unter Männern zu führen. „Doch als der Geschädigte alles abstritt, wurde der Angeklagte wütend“, so der Verteidiger. Er habe zugeschlagen, demonstrativ den Pfefferspray und ein Messer sehen lassen. Und als nachhaltigen Denkzettel habe der 23-Jährige auch einen Schlagstock eingesetzt. „Bei der Tasche ging es meinem Mandanten nicht um den Inhalt, sondern nur darum, den Geschädigten zu demütigen.“
Auch gegen die Verlobte des Angeklagten war ermittelt worden
Die Tasche habe er nach der Tat in eine Kleingartenanlage geworfen, gab der Angeklagte zu. „Ich konnte nichts darin gebrauchen. Nur vier Euro habe ich an mich genommen.“ Die Tasche habe er seinem Gegenüber aber auch deshalb abgenommen, weil der ständig seine Finger darin gehabt habe und er fürchtete, dass er einen gefährlichen Gegenstand heraus holen könne. „Mit der ganzen Aktion wollte ich einfach nur erreichen, dass er meine Verlobte endlich in Ruhe lässt.“
Ermittlungen gegen die 22-Jährige wegen des Verdachts der Mittäterschaft wurden inzwischen eingestellt. Als Verlobte machte sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Das Verfahren soll am 27. Juli abgeschlossen werden.