Duisburg. Nachdem ihre Tochter (8) angefahren wurde, soll ein Ehepaar im Duisburger Süden eine Autofahrerin (22) geschlagen haben. Gericht spricht Urteil.
Wegen Körperverletzung stand ein Ehepaar aus dem Duisburger Süden vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Laut Anklage hatten der 36-Jährige und seine Ehefrau (28) am 2. März 2020 auf einen Unfall, bei dem ihre achtjährige Tochter in Wanheim-Angerhausen von einem Auto angefahren und leicht verletzt wurde, mit Selbstjustiz reagiert: Sie schlugen eine 22 Jahre alte Autofahrerin.
Der Vorfall ereignete sich an der Ehinger Straße, als das Paar mit seinen drei Kindern vom Einkauf zurückkehrte. Beim Überqueren des Ampelüberwegs rannte die älteste Tochter der Familie voraus und wurde von einem links aus der Atroper Straße einbiegenden Auto angefahren. Die Achtjährige kam mit blauen Flecken davon. Ihre Eltern sollen die noch in ihrem Wagen sitzende Fahrerin daraufhin nacheinander attackiert haben.
22-Jährige Duisburgerin erlitt schmerzhafte Verletzungen
„Ich habe nur auf die Motorhaube geschlagen. Weil ich so wütend war und Angst um meine Tochter hatte“, so die Mutter des Kindes. Ihr Mann gab zu die Fahrertür des Unfallwagens aufgerissen und am Gurt der Geschädigten gezerrt zu haben. „Ich hatte Angst, die fährt einfach weiter.“ Geschlagen habe er aber nicht.
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Die Zeugin erinnerte sich anders. „Ich saß mit einem Schock in meinem Auto. Dann hat die Frau plötzlich auf mich eingeschlagen.“ Sie habe nicht reagiert. Auch nicht, als der Angeklagte seine Gattin wegzerrte und dann selbst auf sie eingeschlagen habe.“ Sie habe sich zwei Wochen lang nicht richtig bewegen können, so die 22-Jährige. Ärzte stellten Zerrungen an Armen und im Hals-Schulter-Bereich sowie eine Gesichtsprellung fest.
Richter fand deutliche Worte über das Verhalten der Angeklagten
Der Strafrichter war sich zwar nicht sicher, ob die Verletzungen durch die Schläge des Angeklagten verursacht wurden oder Folgen der Vollbremsung waren. Daran, dass der 36-Jährige zuschlug, hatte er angesichts der Aussage einer unbeteiligten Zeugin allerdings keinen Zweifel. Er verurteilte den Mann zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Obendrein muss er 500 Euro an die Geschädigte zahlen.
Weniger eindeutig sah die Beweislage bei der Ehefrau aus. Allerdings hatte sie selbst zugegeben, sich nach dem Unfall lautstark über „Drecks-Ausländer, die alle raus müssten“ beschwert zu haben. Der Richter wertete das als Beleidigung gegen die 22-Jährige. Die 28-Jährige muss dafür nun 450 Euro (30 Tagessätze zu je 15 Euro) Strafe zahlen. Und der Jurist fand deutliche abschließende Worte: „Der Unfall entschuldigt diese Tat nicht. Dass man sich nicht um sein verletztes Kind kümmert, sondern um die Fahrerin, genau das wollen wir in diesem Land nicht haben.“