Duisburg. Andere Städte haben ihre Freibäder schon vor Wochen wieder geöffnet, in Duisburg soll das erst im Juli geschehen. Diese Gründe nennt die Stadt.

Mitarbeiter der beiden städtischen Freibäder in Duisburg bereiten sich auf die Öffnung vor. Am 5. Juli erst, zu Beginn der Sommerferien, sollen die Badeanstalten in Homberg und Walsum wieder Besucher empfangen. Damit ist das zuständige städtische Unternehmen DuisburgSport später dran als die privaten Betreiber in der Stadt, aber auch später als kommunale Badeanstalten in nahe gelegenen Städten wie Essen oder Düsseldorf.

„Eine Öffnung zu einem früheren Zeitpunkt war leider nicht möglich“, sagt Stadtsprecher Falko Firlus auf Nachfrage der Redaktion. Pandemiebedingt sei für die Beschäftigten Kurzarbeit bis zum 30. Juni angeordnet gewesen. Die „Verschiebung der Freibadsaison“ sei wie im Vorjahr erneut auch aus Infektionsschutzgründen erfolgt, so Firlus.

Reparaturen in Duisburger Freibädern verzögern die Öffnung

Die Kurzarbeit sei zwar zum 1. Juni beendet worden. „Es müssen jedoch noch notwendige Reparaturen und Arbeiten durch Fachfirmen, beispielsweise im Fliesen- und Sanitärbereich, durchgeführt werden.“ Mit den Vorbereitungen sei man aber im Zeitplan, so Firlus.

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Drei Tage vor der Öffnung will DuisburgSport ein Buchungssystem aktivieren. Auf www.duisburgsport.de können dann bestimmte Zeitfenster für den Schwimmbadbesuch gebucht werden. Nach dem Chaos mit sehr langen Warteschlangen im Corona-Sommer 2020 hatten Stadt und DuisburgSport erst nach den Sommerferien ein Online-Ticket-System anbieten können.

Regeln hängen von Duisburgs Sieben-Tage-Inzidenz ab

Die Bäder dürfen wegen der Pandemie weiterhin nur eine reduzierte Zahl von Menschen einlassen. In Essen führte das jüngst zu tumultartigen Szenen vor dem beliebten Gruga-Bad. Die Hitze und die Corona-Regeln sorgten auch in Gelsenkirchen für eine angespannte Atmosphäre. In Essen wird man ein Online-Buchungssystem wohl erst in der kommenden Freibadsaison einführen können.

Welche Regeln in Duisburg am Tag der Öffnung gelten werden, hängt im Detail von den dann aktuellen Vorgaben der Corona-Schutzverordnung und der Sieben-Tage-Inzidenz ab. Nach jetzigem Stand dürften etwa auch die Liegewiesen freigegeben werden. (cst/moc)

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