Duisburg. Das Verfahren zur Einführung einer SPD-Doppelspitze in Duisburg ist rechtmäßig. Das hat die Landesschiedskommission der Partei jetzt entschieden.
Im Streit um eine mögliche Doppelspitze in der Duisburger SPD hat die Landesschiedskommission kurz vor dem digitalen Parteitag am morgigen Samstag, auf dem über eine entsprechende Satzungsänderung abgestimmt werden soll, dem Unterbezirksvorstand im bisherigen Verfahren den Rücken gestärkt. War die Mitgliederbefragung, die der Unterbezirksvorstand im März zu der Frage, wer die Partei künftig in Duisburg führen soll – Mahmut Özdemir alleine oder Sarah Philipp und Sören Link in einer Doppelspitze, gemäß der Parteistatuten rechtmäßig?
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Ja. War sie. So lautet die Antwort der Landesschiedskommission, die festgestellt hat, „dass der Unterbezirksvorstand mit der Durchführung der Mitgliederbefragung nicht gegen das Organisationsstatut und die Satzung des Unterbezirks Duisburg verstoßen hat.“ Und auch die Sicherung der Wahlurne sei „völlig rechtmäßig“ gewesen.
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13 Ortsvereine, darunter einige im Duisburger Westen wie Friemersheim, Rumeln-Kaldenhausen, Rheinhausen und Homberg, aber auch einige im Süden, wie Ungelsheim oder Hüttenheim/Huckingen, hatten moniert, „dass erst die strukturelle Frage der Satzungsänderung entschieden werden muss“, bevor sie bezüglich der Kandidaten befragt werden könnten. Noch während die Mitgliederbefragung lief, leiteten sie am 2. März das Verfahren bei der Landesschiedskommission ein.
„Mitgliederbefragung ist ausdrücklich für zulässig erklärt worden“
Doch die „Durchführung der Mitgliederbefragung widerspricht weder dem Organisationsstatut noch der Satzung“, heißt es in der schriftlichen Begründung der Landeschiedsstelle. Vielmehr seien nach Paragraf 13 Absatz 5 des Ordnungsstatuts „Mitgliederbefragungen im Vorfeld von parteiinternen Vorstandswahlen ausdrücklich für zulässig erklärt worden.“ Zudem sei vom Unterbezirksvorstand ausdrücklich bei der Mitgliederbefragung darauf hingewiesen worden, dass für eine Doppelspitze die Satzung geändert werden muss, und das sei klar gewesen. Und: Die Befragung sei nicht rechtlich bindend gewesen, „was die Mitglieder übrigens bereits aus den Wahlen zum Bundesvorstand wissen konnten“, heißt es in der Begründung, die vom Vorsitzenden der Landesschiedskommission, Manfred Haesemann, unterschrieben wurde.
Es sei klar gewesen, dass die Satzung für eine Implementierung einer Doppelspitze geändert werden muss, „wofür wiederum keine Notwendigkeit besteht, wenn eine Mehrheit für den Einzelbewerber votiert“.
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Gegen die Entscheidung kann Berufung bei der Bundesschiedskommission der SPD in Berlin eingelegt werden.
Weiteres Stimmungsbild für oder gegen eine Doppelspitze
Ob dies allerdings Sinn machen würde, darf bezweifelt werden. Schließlich dürfte am Ende des digitalen Parteitags am morgigen Samstag (19. Juni) ein weiteres Stimmungsbild zugunsten einer Doppelspitze Sarah Philipp / Sören Link oder eben einer Einzelführung der Partei unter Mahmut Özdemir stehen. Der Unterbezirksausschuss hat einen Antrag zur Doppelspitze, die mit einfacher Parteitagsmehrheit beschlossen werden könnte, auf die Liste gesetzt – mit der Empfehlung, diesen abzulehnen. Dann müsste eine Zweidrittel-Mehrheit für die nötige Satzungsänderung her. Angesichts des Ergebnisses der Mitgliederbefragung, bei der Sarah Philipp und Sören Link mit 54 Prozent der Stimmen knapp vor Mahmut Özdemir (46 Prozent) lagen, wäre dies eine hohe Hürde für das Duo. Vielleicht eine zu hohe.
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Ob allerdings Mahmut Özdemir dann bei einer Wahl auf einem Präsenzparteitag, der im Sommer erfolgen soll, eine Mehrheit von über 50 Prozent der Stimmen hinter sich vereinen könnte, ist ebenso fraglich.
Und dies würde auch bedeuten: Das Ringen um den Parteivorsitz wird die Duisburger Genossen gut anderthalb Jahre nach dem Rücktritt von Ralf Jäger noch mitten im Bundestagswahlkampf beschäftigen. Ein ungünstiger Zeitpunkt.