Duisburg. Mit Eisenstangen sollen fünf Männer in Duisburg einen Mann attackiert haben, danach setzten sie sich ins Ausland ab. Nun stehen sie vor Gericht.

Ein Meidericher, der am frühen Morgen des 12. August 2020 zur Arbeit wollte, hatte mit keinem Angriff gerechnet, als er gegen 4 Uhr an der Bergstraße in sein Auto einsteigen wollte. Hinterrücks sollen ihn fünf Männer angegriffen und mit Eisenstangen und Holzknüppeln auf ihn eingetreten haben. „Heute wirst du sterben“, sollen sie dabei gerufen haben. Wegen versuchten Mordes und besonders schweren Raubes stehen die fünf 21 bis 32 Jahre alten Duisburger nun vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.

Der Meidericher soll sich zunächst in sein Auto geflüchtet haben. Als die Angreifer auf den Wagen einschlugen, soll er versucht haben, zurück ins Haus zu kommen. Doch er bekam die Haustür nicht schnell genug auf. Der Mann rannte Richtung Kronprinzenstraße. Doch die Angreifer sollen ihn eingeholt und weiter zugeschlagen haben.

Duisburger flehte Angreifer um sein Leben an

Als der Duisburger zu Boden ging, sollen ihm die Männer eine Halskette und ein Armband abgerissen haben. Dabei sollen sie weiter auf ihn eingeschlagen und getreten haben. „Bringt mich nicht um“, soll der Mann gefleht haben. Mit einem Messer soll einer die Angeklagten ihm danach noch eine Stichverletzung an der Hüfte und Schnittverletzungen am Kopf, an Armen und Beinen zugefügt haben. „Bring ihn um“, sollen die Mittäter ihn angefeuert haben.

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„Polizei!“ Der laute Ruf eines Zeugen soll die Gruppe dann von weiteren Taten abgehalten haben. Allerdings sollen sie laut Anklage ohnedies davon ausgegangen sein, dass die Tat beendet war. „Lass uns weglaufen. Der ist tot.“ Mit diesen Worten soll das Quintett geflüchtet sein. Der Geschädigte kam mit einer Stichwunde, Schnittverletzungen und zahlreichen Prellungen davon.

Staatsanwaltschaftschaft Duisburg sieht drei Mordmerkmale

Die Angeklagten tragen alle den gleichen Nachnamen, wurden alle in dem selben Ort in Rumänien geboren. Ihre Verteidiger gaben nach der Anklageverlesung an, dass ihre Mandanten sich vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern wollen. Für das Verfahren sind bis Mitte Juli acht weitere Prozesstage vorgesehen.

Juristisch ungewöhnlich: Die Anklage geht von der Verwirklichung gleich dreier so genannter Mordmerkmale aus. Neben der Heimtücke des Angriffs auf den zum Zeitpunkt der Tat arg- und damit wehrlosen Geschädigten geht die Staatsanwaltschaft auch von Habgier und der Ermöglichung einer Straftat, nämlich dem Raub, aus.

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