Duisburg. Seit Samstag, 24. April, gilt im Corona-Hotspot Duisburg eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV. Davon sind laut DVG auch Kinder betroffen.

Seit Samstag, 24. April, gilt auch im Corona-Hotspot Duisburg eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV. Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes müssen in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und im Kundencenter der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) ausschließlich FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (KN95 und N95) getragen werden. Bisher waren medizinische Mund-Nasen-Masken, sogenannte OP-Masken, ausreichend. Sie genügen nun nicht mehr, da sie keine vergleichbare Schutzwirkung haben. Von der neuen Regelung sind auch Kinder betroffen, wie die DVG auf Nachfrage der Redaktion mitteilt.

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„FFP2-Masken müssen im ÖPNV ab einem Alter von sechs Jahren getragen werden, so sieht es das neue Gesetz vor und so ist es auch im Duisburger Krisenstab besprochen“, stellt DVG-Sprecherin Kathrin Nass klar. „Da gibt es eine klare Vorgabe an uns. Und es gibt ja auch FFP2-Masken speziell für Kinder zu kaufen.“ Für unter Sechsjährige sei dies nicht erforderlich. Sie sind laut Naß weiter komplett von der Maskenpflicht befreit.

DVG: Verstöße gegen die verschärfte Maskenpflicht werden in Duisburg vorerst nicht geahndet

Verstöße gegen die verschärfte Maskenpflicht werden nach Angaben der Sprecherin aufgrund des kurzfristig in Kraft getretenen neuen Gesetzes allerdings vorerst nicht bestraft. Wer also weiter nur mit einer OP-Maske im ÖPNV unterwegs ist, muss bei Kontrollen keine Sanktionen befürchten. Wann sich dies ändert, ist bisher noch unklar. Die DVG kann ansonsten Verweise aussprechen, der Städtische Außendienst (SAD) Bußgelder in Höhe von jeweils 150 Euro verhängen.