Duisburg. Schärfere Maskenpflicht im ÖPNV, nur noch die Hälfte der zulässigen Fahrgäste soll mitfahren: Das sagt die DVG in Duisburg zur Bundes-Notbremse.
Die Bundes-Notbremse ist beschlossene Sache. Im ÖPNV gilt mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes eine verschärfte Maskenpflicht. Wie die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) mitteilt, sind ab Samstag, 24. April, auch und gerade im Corona-Hotspot Duisburg mit einer Inzidenz von zuletzt 233 ausschließlich FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (KN95 und N95) in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und im DVG-Kundencenter erlaubt. Medizinische Mund-Nasen-Masken, sogenannte OP-Masken, genügen dann nicht mehr, da eine medizinische OP-Maske keine vergleichbare Schutzwirkung wie eine FFP2-Maske habe.
DVG-Sprecherin Kathrin Naß betont aber auf Nachfrage der Redaktion, dass Fahrgäste in den ersten Tagen noch keine Sanktionen zu befürchten haben, wenn sie nur mit einer OP-Maske in Bussen, Bahnen oder an Haltestellen angetroffen werden. Die Kontrolleure der DVG und auch des Ordnungsamts, die täglich gemeinsam Maskenverstöße ahnden, wollen demnach diesbezüglich zunächst nur Hinweise geben.
Verschärfte Maskenpflicht: DVG und Ordnungsamt Duisburg wollen in den ersten Tagen kulant sein
Die DVG kann ansonsten Verweise aussprechen, der Städtische Außendienst (SAD) Bußgelder in Höhe von jeweils 150 Euro verhängen. „Die neue Regelung tritt ja sehr kurzfristig in Kraft“, so Naß. „Da wollen wir zunächst mal kulant sein.“
Für Kontrolleure und Servicemitarbeiter sind „nur“ medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) verpflichtend, damit sie „nicht unter die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Tragehöchstdauer für FFP2-Masken“ fallen, wie es der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) formuliert. Hintergrund: Die geltende Arbeitsschutzregel empfiehlt bei FFP2-Masken ohne Ausatemventil eine Tragedauer von 75 Minuten mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten.
DVG: Auch Kontrolleure werden FFP2-Masken tragen
DVG-Sprecherin Kathrin Naß betont aber, dass ihre Kontrolleure bisher schon überwiegend FFP2-Masken getragen haben und dies ab Samstag nun zu ihrem Schutz konsequent tun werden. Die erforderlichen Pausenzeiten können demnach eingehalten werden.
Außerdem sei laut Bundes-Notbremse bei einer Inzidenz von über 100 bei der Beförderung von Personen durch öffentliche Verkehrsmittel eine Höchstbesetzung der jeweiligen Verkehrsmittel mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen anzustreben – ein Punkt, den die DVG nicht nur wegen der wachsweichen Formulierung mit Gelassenheit registriert hat.
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„Durch die Zahlsysteme an den Türen unserer Busse wissen wir, dass die Fahrgastauslastung unter Berücksitzung der Sitz- und Stehplätze hier schon jetzt unter 50 Prozent liegt. Das mag nur im absoluten Ausnahmefällen mal anders sein“, so DVG-Sprecher Felix zur Nieden. „Bei den Straßenbahnen haben wir solche Zählsysteme zwar nicht. Nach unseren Erkenntnissen liegen wir aber auch hier in der Regel unter 50 Prozent.“
DVG: „Wir haben in Duisburg schon alles auf der Straße und Schiene, was möglich ist“
Zur Wahrheit gehöre aber auch: Bei einer höheren Auslastung in Bussen und Bahnen wäre es schwierig gegenzusteuern, stellt zur Nieden klar. Das fange bei Einstiegs- und Ausstiegskontrollen an, die in der Praxis nicht umzusetzen seien – schon allein, weil dafür immens mehr Personal benötigt würde.
„Außerdem haben wir derzeit in Duisburg schon alles auf der Straße und Schiene, was möglich ist“, so der DVG-Sprecher. Fahrzeugreserven sind auch aufgrund kaputter Straßenbahnen nicht vorhanden. „Wir können uns keine Fahrzeuge schnitzen.“ 47 neue Bahnen sind bestellt, aber noch nicht verfügbar, zwei Prototypen derzeit im Testbetrieb ohne Fahrgäste unterwegs.