Duisburg. Wegen sexuellen Missbrauchs steht eine Duisburgerin vor Gericht. Sie soll sich an zwei Jungen (8, 14) und einem Mädchen (14) vergangen haben.
Wegen eines ebenso ungeheuerlichen wie für eine weibliche Angeklagte ungewöhnlichen Vorwurfs steht eine 33-jährige Duisburgerin vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz: Zwischen März 2014 und April 2019 soll sich die Frau in Hamborn in 25 Fällen an drei Nachbarskindern im Alter zwischen acht und 14 Jahren sexuell vergangen haben. Der jüngste Geschädigte war zur Tatzeit gerade einmal acht Jahre alt.
Ihm soll die Angeklagte in Textnachrichten ihre Liebe gestanden haben. Bei einem Treffen in ihrer Wohnung soll sie sich dem Jungen sexuell genähert haben. Doch der wollte die „Beziehung“ – falls man diesen in der Anklageschrift verwendeten Begriff benutzen kann – nicht fortsetzen.
Die Angeklagte soll ihn unter Druck gesetzt haben, indem sie behauptete, sie sei von dem Achtjährigen schwanger geworden und ihm sogar Bilder schickte, auf denen sie angeblich gerade ein Baby in die Babyklappe eines Krankenhauses legte.
Prozess: Angeklagte Frau soll Jungen unter Druck gesetzt haben
Nach mehreren Monaten, in denen sich der Junge von der damals 26 Jahre alten Angeklagten fernhielt, soll er sich so zu weiteren Treffen bereit erklärt haben. Drei Wochen lang soll es täglich zum Geschlechtsverkehr gekommen sein.
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Ende 2018 soll die Angeklagte sich auch dem damals 14 Jahre alten Bruder des ersten Geschädigten zugewandt haben. Auch ihn soll sie missbraucht und mit der Behauptung unter Druck gesetzt haben, von ihm schwanger geworden zu sein.
Zuletzt soll die Frau sich auch der 14-jährigen Schwester der Jungen sexuell genähert haben. Doch das Mädchen soll die Annäherungsversuche zurückgewiesen haben. Im Frühjahr 2019 soll die Angeklagte die 14-Jährige betrunken gemacht, das zu keiner Gegenwehr fähige Mädchen entkleidet und mit einem Sexspielzeug vergewaltigt haben. Zuvor soll sie Nacktaufnahmen von der Jugendlichen gefertigt haben.
Angeklagte gestand sexuelle Kontakte zu Achtjährigem
Einen zu Beginn des Prozesses gestellten Antrag der Verteidigung auf den Ausschluss der Öffentlichkeit während des gesamten Prozesses lehnte die Strafkammer ab. Die Einlassung der Angeklagten fiel danach recht dürftig aus. Nach anfänglichen Versuchen, die Taten klein zu reden, gab die 33-Jährige sexuelle Kontakte zu dem Achtjährigen zu. Es sei zum Austausch von Zärtlichkeiten gekommen. „Aber nur zwei oder drei Mal.“
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„Ich hatte zu dieser Zeit erhebliche Probleme mit meinem Ehemann“, sagte die Mutter von zwei Kindern. Es wurde nicht recht deutlich, ob sie das als Erklärung für die Taten verstanden wissen wollte. Inzwischen lebt das Paar getrennt. Die Frau hatte ihre Berufsausbildung wegen der Geburt des ersten Kindes abgebrochen. Seit der Trennung vom Ehemann lebt sie von Hartz IV.
Der Vater der betroffenen Kinder berichtete im Zeugenstand, dass sein älterer Sohn irgendwann nicht mehr in die Schule gehen wollte. Der Junge sei völlig verwirrt gewesen. „Als ich fragte, was denn überhaupt los sei, hat er mir gesagt, dass die Nachbarin schwanger von ihm sei.“
Zur Verwunderung des Zeugen begann auch sein jüngster Spross zu weinen und habe eine ähnliche Geschichte berichtet. „Wir hatten bis dahin eine freundschaftliche Beziehung zu ihr und ihrem Mann“, so der Zeuge. Man habe öfter Dinge gemeinsamen unternommen und die Kinder hätten auch gelegentlich bei den Nachbarn übernachtet. Das Verfahren soll nach bisheriger Planung in der kommenden Woche abgeschlossen werden.
>> Zehn bis 20 Prozent weibliche Sexualtäter
■ Für 2019 verzeichnet die Kriminalstatistik für Deutschland mehr als 4000 missbrauchte Kinder. Das Bundeskriminalamt geht von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. Während es verschiedene recht detaillierte Untersuchungen darüber gibt, wie sich die geschädigten Minderjährigen auf Geschlecht, Alter, soziale und ethnische Zugehörigkeit verteilen, existieren für die Täter kaum belastbare Zahlen.
■ Schätzungen gehen davon aus, dass der Anteil weiblicher Sexualstraftäter zwischen zehn und 20 Prozent liegt. Klar ist jedoch, dass Täter wie Täterinnen fast immer aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld ihrer Opfer stammen.