Duisburg/Oberhausen. Wegen schwerer sexueller Nötigung steht ein Oberhausener (53) vor dem Amtsgericht Duisburg. Geschädigte ist zu 80 Prozent schwer behindert.

Mit einem besonders abscheulichen und tragischen Fall muss sich das Amtsgericht Duisburg auseinander setzen. Ein 53-jähriger Oberhausener, der im Auftrag eines Busunternehmens Beschäftigte einer Behindertenwerkstatt im Duisburger Norden zur Arbeit fuhr, soll sich in zwei Fällen an einem weiblichen Fahrgast sexuell vergangen haben. Die junge Hauptbelastungszeugin schien mit der Situation vor Gericht deutlich überfordert zu sein.

Am 1. Juni und 31. Oktober 2018 soll der Angeklagte die junge Frau im Intimbereich begrapscht haben. In einem Fall soll er ihr unter dem Vorwand, er müsse etwas an der Heizung des Busses kontrollieren, in die Hose gegriffen haben. Der Angeklagte schwieg zu diesem Vorwurf.

Vernehmung der aufgelösten Zeugin musste abgebrochen werden

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Die Hauptbelastungszeugin, aufgrund einer Erkrankung in Kindertagen zu 80 Prozent geistig behindert, machte im Zeugenstand einen völlig verängstigten Eindruck. Zunächst antwortete sie nur durch Nicken oder Kopfschütteln, machte dann aber Angaben zu Alter und Beruf und zu ihrer Behinderung. „Vorher konnte ich alles“, so die Zeugin.

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Auf die Frage des Vorsitzenden, ob sie wisse, warum sie da sei, antwortete sie, den Tränen schon nahe: „Weil er mir in die Hose gegriffen hat.“ Der Angeklagte habe sie immer morgens zur Arbeit gefahren. Durch Kopfnicken bestätigte die Zeugin, dass sich solche Übergriffe mehrfach ereignet hätten. Zeitlich einordnen konnte sie das aber nicht mehr. „Nach einer Sache bin ich sofort nach Hause und habe Mama alles erzählt.“ Dann bekam die 25-Jährige einen Weinkrampf. Ihre Vernehmung wurde unterbrochen.

Ein Gutachter soll die 25-Jährige nun zuerst untersuchen

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Die Juristen waren ratlos. „Ich werde dieser Zeugin keine Nachfragen stellen“, verkündete der Verteidiger und gewann Sympathiepunkte. „Dafür bin ich nicht der richtige Mann.“ Der Vorsitzende des Schöffengerichts und die Staatsanwältin waren sich einig, dass die Angaben der jungen Frau viel verständlicher seien, als sie befürchtet hatten. „Aber emotional scheint die Zeugin überaus belastet zu sein.“

Man kam überein, die junge Frau nun erst einmal begutachten zu lassen, um nicht nur die Frage der Glaubwürdigkeit, sondern auch die ihrer Aussagetüchtigkeit, besonders mit Blick auf die emotionale Belastbarkeit der 25-Jährigen zu ergründen. Möglicherweise erspare das Ergebnis eines solchen Gutachtens ja auch eine Vernehmung der Zeugin, meinte der Verteidiger mit einem vielsagenden Blick auf seinen Mandanten. „Vielleicht sorgt es ja auch für ein Überdenken der Einstellung auf dieser Seite.“