Duisburg. Als er sie ins Bett brachte, hat ein Duisburger ein sechs Jahre altes Mädchen missbraucht. Vor Gericht kamen auch noch weitere Taten ans Licht.

Mit einer Verurteilung zu sechs Jahren Gefängnis wegen sexuellen Missbrauchs endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz das mehrtägige Verfahren gegen einen 42 Jahre alten Duisburger.

Der Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn ein weit reichendes Geständnis abgelegt. Danach hatte er 2009 in Duisburg ein sechs Jahre altes Mädchen zweimal missbraucht. Der Mann hatte das Vertrauen des Kindes und seiner Mutter ausgenutzt. Er verging sich an dem Kind, als er es zu Bett brachte, während die Mutter des Mädchens und ein weiterer Verwandter nichtsahnend im Nebenzimmer saßen.

Taten ereigneten sich vor allem im Raum Duisburg-Kaßlerfeld

Ein weiteres Mädchen, das zur Tatzeit an der Schwelle vom Kind zur Jugendlichen stand, hatte er mehrere Jahre später in Kaßlerfeld kennen gelernt und es zu Ausflügen im Auto mitgenommen. An einer abgelegenen Stelle vergewaltigte er das Mädchen. Eine weitere Tat ereignete sich im Keller des zur Tatzeit verlassenen Gebäudes, in dem der Angeklagte damals arbeitete. In beiden Fällen hatte die Geschädigte keine Chance, von anderen Personen Hilfe zu bekommen.

Einen weiteren Fall, bei dem der damals selbst noch jugendliche Angeklagte sich 1994 oder 1995 auf einem Spielplatz in Kaßlerfeld einem sechs oder sieben Jahre alten Kind sexuell genähert haben soll, konnte nicht mehr restlos aufgeklärt werden. Dieser Anklagepunkt wurde eingestellt, zumal er für die Höhe der Strafe ohnedies keine gewichtige Rolle gespielt hätte.

42-Jähriger bereits wegen Missbrauch vorbestraft

Bereits 2018 war der Angeklagte wegen ähnlich gelagerter Taten vom Landgericht verurteilt worden. Weil er die Kinder seiner damaligen Lebensgefährtin in mindestens 21 Fällen in einem Campingwagen auf der Grav-Insel in Wesel missbrauchte, war er zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seit zwei Jahren sitzt er deshalb schon in Strafhaft.

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Da die nun abzuurteilenden Taten zeitlich vor jenen des ersten Urteils lagen, musste die Kammer eine neue Gesamtstrafe bilden. Unter Abwägung aller Strafzumessungsgesichtspunkte, wobei das Geständnis die größte Rolle spielte, wurde die bereits bestehende Strafe unter dem Strich um zwei Jahre auf sechs Jahre erhöht.