Duisburg. Wegen sexuellen Missbrauchs dreier Kinder steht ein 42-Jähriger vor Gericht. Er wurde bereits wegen Taten auf der Grav-Insel (Wesel) verurteilt.

Die erste einer Reihe von Missbrauchstaten, mit denen sich nun das Landgericht Duisburg auseinander setzen muss, liegt bereits rund ein Vierteljahrhundert zurück. Zwischen 1994 und 2014 soll ein heute 42 Jahre alter Duisburger sich an drei Minderjährigen sexuell vergangen haben. Zu Beginn des Prozesses legte der Angeklagte ein weit gehendes Geständnis ab.

Das erste Kind, das den sexuellen Neigungen des 42-Jährigen zum Opfer fiel, war damals gerade einmal sieben oder acht Jahre alt. Auf einem Spielplatz in Kaßlerfeld kam ihm der Täter, der das als ein Spiel tarnte, 1994 oder 1995 – so genau wird sich das nicht mehr aufklären lassen – in sexueller Weise nahe.

Gezielt Situationen ausgenutzt

Zweimal missbrauchte der Mann 2009 ein sechs Jahre altes Mädchen. Eine Tat ereignete sich, als er das Mädchen zu Bett brachte, und die ihm offenbar vertrauende Mutter und der Onkel des Mädchens sich im Zimmer nebenan aufhielten.

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Eine Zwölfjährige hatte der Angeklagte vor Jahren ebenfalls in Kaßlerfeld kennengelernt. Er nahm das Mädchen im Auto mit. Bei seinen Spazierfahrten soll er sich zweimal an dem Kind vergangen haben. Dabei soll er gezielt Situationen herbei geführt und Örtlichkeiten genutzt haben, an denen die Geschädigte keine Chance hatte, Hilfe zu erhalten.

Nach Verlesung der Anklageschrift zogen sich die Juristen zu einem Rechtsgespräch zurück. Das Ergebnis des gerade einmal halbstündigen Gesprächs wird erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt werden.

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Unmittelbar danach ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger ein umfassendes Geständnis vortragen: „Mein Mandant räumt alle Anklagevorwürfe voll umfänglich ein.“ Nur, dass die letzte Geschädigte zur Tatzeit bereits 15 Jahre alt gewesen sein soll.

42-Jähriger sitzt bereits wegen einschlägiger Taten

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Für den 42-Jährigen steht einiges auf dem Spiel. Er ist bereits einschlägig vorbestraft, sitzt derzeit eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen sexuellen Missbrauchs ab. Er hatte sich in einem Campingwagen auf der Grav-Insel bei Wesel in mindestens 21 Fällen an zwei Kindern einer sechsfachen Mutter vergangen. Die Frau kannte er seit zehn Jahren. Für den Prozess waren bis Ende des Monats vier weitere Sitzungstage vorgesehen. Das Geständnis könnte allerdings deutlich schneller zum Urteil führen.