Duisburg. Die Verwaltung hat die Neueröffnung eines Wettbüros untersagt. Nun entscheidet der Rat. So viele Anbieter gibt es in den Duisburger Bezirken.

Die SPD möchte die weitere Ausbreitung von Wettbüros und Sexshops in Duisburg stoppen. Immer wieder gab es in der Vergangenheit von Geschäftsleuten Anträge, in leerstehenden Ladenlokalen neue Vergnügungsstätten zu eröffnen. In einem Fall, an der Heerstraße in Hochfeld, hat die Stadt dem jüngst mit einem Dringlichkeitsbeschluss einen Riegel vorgeschoben. In der Ratssitzung am Donnerstag müssen die Kommunalpolitiker diesen nun bestätigen.

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In den vergangenen Monaten haben Bezirkspolitiker immer wieder für verschiedene Teile der Stadt erwirkt, dass dort keine Wettbüros eröffnen dürfen.

Protest gab es etwa in Buchholz, dort sind die Glücksspieleinrichtungen an der Münchener Straße großflächig verboten. In der Bevölkerung waren zuvor bereits Unterschriften gegen mögliche Eröffnungen gesammelt worden. Rund um den Markt in Hochemmerich im Duisburger Westen gibt es ebenfalls eine größere Konzentration.

Die meisten Wettbüros gibt es in Duisburg-Mitte

Verteilung der Wettbüros nach Bezirken.
Verteilung der Wettbüros nach Bezirken. © funkegrafik nrw | Foto: Anda Sinn

Auf Nachfrage unserer Zeitung hat die Stadt nachgezählt: Insgesamt gibt es in allen Bezirken 71 so genannte „Wettvermittlungsstellen“ und 26 angemeldete „Erotikangebote“ – darunter fallen etwa Sex-Shops und Massagedienstleister, „aber keine Bordelle“, wie Stadtsprecher Sebastian Hiedels betont.

Die meisten Wettbüros gibt es im Bezirk Mitte, nämlich 21. Die Zahl der „Erotikangebote“ beläuft sich dort auf 14.

Im Bezirk Hamborn verteilen sich die 18 Wettbüros vornehmlich rund um den Marktplatz in Alt-Hamborn und entlang der Weseler Straße. Immer wieder wurden Bebauungspläne verändert, um die Ansiedlung neuer Angebote auszuschließen.

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Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Demming-Rosenberg, die gleichzeitig als Ratsfrau für Hochfeld zuständig ist, erklärt, warum es so wichtig ist, die Ausbreitung von Vergnügungsstätten dieser Art zu stoppen: „Negative Auswirkungen auf die Einzelhandels- und Wohnstandorte durch neue Vergnügungsstätten müssen verhindert werden. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Qualität und Vielfalt des Einzelhandels in den Bezirken zu stärken.“

Jahrelang hatten die staatlichen Lottogesellschaften in Deutschland das Glücksspielmonopol. So sollten Wett- und Glücksspielsucht bekämpft werden. Im September 2010 entschied dann allerdings der Europäische Gerichtshof, dass das staatliche Monopol hierzulande mit EU-Recht unvereinbar sei. Seit 2011 ist es privaten Sportwetten-Anbietern darum erlaubt, sich in den Städten anzusiedeln.

Vergnügungsstätten-Konzept gilt seit 2011

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Um einen Wildwuchs zu verhindern, hat die Stadtverwaltung 2011 ein so genanntes Vergnügungsstättenkonzept beschlossen.

Die Stadt erklärt: „Für die Innenstadt und die großen Zentren in den Stadtbezirken ist es Ziel des Konzepts, die Funktionsfähigkeit der Stadtkerne als Orte zur Versorgung mit Gütern, Dienstleistungen und kulturellen Angeboten zu sichern. Die Steuerungsziele richten sich hier in erster Linie auf den Schutz der Einzelhandelslagen.“

Bis auf den Sonderfall des Bereichs „Vulkanstraße“ am Rande der Innenstadt werde im Konzept auf eine allgemeine Zulässigkeit von Vergnügungsstätten verzichtet und eine „maximal ausnahmsweise Zulässigkeit“ vorgesehen: „In den Mischgebieten, diese sind im Wesentlichen die stärker mit Wohnungen durchmischten kleineren Kerne mit Einzelhandelslagen und kleinere gewerblich geprägte Bereiche, ist wesentliches Ziel, die Wohnfunktionen zu schützen und die Funktionsfähigkeit dieser Gebiete als Einzelhandels-, Gewerbe- und Dienstleistungsstandort zu sichern“, erklärt die Stadt. Rechtsverbindlich umgesetzt würden diese Ziele durch entsprechende Bauleitplanung.

Es ist davon auszugehen, dass die Ratsmitglieder am Donnerstag dem Dringlichkeitsbeschluss gegen die Neueröffnung eines Wettbüros zustimmen.

>> Wettbüro-Steuer brachte 670.000 Euro ein

• 2015 hatte die Stadt eine „Wettbüro-Steuer“ eingeführt, die sich zunächst an der Quadratmeterfläche der Anbieter orientierte.

• Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 2017 musste dieses Verfahren allerdings verändert werden. Seitdem ist die Höhe der Wett-Einsätze ausschlaggebend.

• Die Einnahmen aus der Wettbürosteuer beliefen sich in Duisburg im Jahr 2019 auf 670.000 Euro.