Duisburg-Buchholz.. Nach dem Verbot für den hinteren Teil der Einkaufsstraße sollen auch vorne keine Wettbüros mehr zugelassen werden. Es eilt: Ein Bauantrag ist da.
Auch der vordere Teil der Münchener Straße soll frei bleiben von sogenannten Vergnügungsstätten, zu denen unter anderem Wettbüros und Erotikfachgeschäfte zählen. Genau geht es der Verwaltung um eine Fläche von knapp 1,8 Hektar, die sich zwischen Düsseldorfer Landstraße, Sudetenstraße, U 79-Trasse und Kufsteiner Straße erstreckt. Für diesen Bereich liegt offenbar ein Bauantrag vor, demzufolge eine Vergnügungsstätte errichtet werden soll.
Dringlichkeitsbeschluss angestrebt
Um das zu verhindern, hatte die Politik schon im vergangenen Jahr beschlossen, den an das neue Gebiet direkt angrenzenden Teil der Münchener Straße so auszuweisen, dass neue Vergnügungsstätten dort verboten sind. Auch damals war Eile geboten, da ebenfalls Bauanträge vorlagen. Das ist aktuell wieder der Fall. Und so strebt die Verwaltung auch für den vorderen Teil der Münchener Straße einen Dringlichkeitsbeschluss an, wie es ihn schon für den hinteren gegeben hatte.
2017 hatte es Aufregung um schon existierende und beantragte Wettbüros auf der Münchener Straße gegeben. Die ansässigen Händler hatten unter anderem Unterschriften zum Protest ausgelegt, mehr als 600 Menschen unterzeichneten.